Bürgergeld Kosten der Unterkunft - Wohnungssuche nach Trennung - Umzug

  • Hallo in die Runde.

    Mein Problem.

    Meine Ex-Freundin hat überraschender Weise die Beziehung beendet und mich aus der gemeinsamen Wohnung geschmissen. Jetzt stehe ich ohne Wohnraum da, übernachten

    tue ich bei Freunden abwechselnd oder im Auto.

    Kurze Infos zu mir.

    Bin 41 Jahre alt, habe zwei Kinder, die aber bei meiner Ex-Freundin wohnen, bin in Berlin gemeldet, zur Zeit arbeitssuchend und habe einen GdB mit 50%. Suche jetzt schnellstens

    nach einer Wohnung, was laut meinen Recherchen aussichtslos ist.

    Ich habe jetzt schon viel im Internet gelesen, aber ich bräuchte mal ein paar Informationen

    die mir weiterhelfen könnten. Ich beziehe momentan Alg2 bzw. Bürgergeld. Also bin ich dem Jobcenter bekannt.

    Was muss ich jetzt als erstes tun???

    Sorry für die Frage, aber ich weiß gar nicht mit dieser Situation umzugehen, da ich noch

    nie in so einer Lage war.

    Ich weiß auch nicht wirklich wie groß die Wohnung sein darf und wieviel sie kosten darf, da ich ja alleine bin, aber jedes Wochenende meine Kinder bei mir habe und das alles in einer 1-Zimmer Wohnung kaum möglich ist, denke ich.

  • Das beste wäre dann ja sicher eine Vorsprache beim Jobcenter, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildet und du eine eigene Wohnung benötigst. Dazu im Übrigen auch eine Postanschrift, wo du täglich deine Post entgegen nehmen kannst, sonst hast du nämlich keinen Anspruch auf Leistungen.

  • Ja das wäre natürlich auch meine erste Idee gewesen. Postanschrift kann auch bei wem anders sein??

    Ich möchte einen WBS vorab schon mal beantragen, weiß ja nicht wie lange so etwas dauert, damit falls ich eine Zusage vom Jobcenter bekomme wegen der Wohnungssuche.

    Nur wie gesagt, wie kann ich das dem Amt vermitteln, das ich ja wenigstens 1 Zimmer extra bräuchte wegen den Kindern??

    Meine Kinder sind grade in der Pubertät, Junge und Mädchen, die können sich unmöglich ein Zimmer mit mir teilen.

    Weiß da einer was oder hat die gleiche Situation schon mal gehabt/miterlebt???

    Danke schon mal

  • Nur wie gesagt, wie kann ich das dem Amt vermitteln, das ich ja wenigstens 1 Zimmer extra bräuchte wegen den Kindern??

    Du bekommst doch schon Bürgergeld. Das heißt doch, dass man dort weiß, dass du 2 Kinder hast, ihr wart doch bisher eine Bedarfsgemeinschaft. Da dürfte es doch sicher nicht schwer sein, dem Amt zu erklären, dass du natürlich Umgang mit ihnen ausüben willst.

  • Sorry für meine unverständlichen Fragen oder umständlich gestellt 😉

    Ist halt alles eine neue Situation, mit der ich erstmal zu recht kommen muss.

    Sie ist leider von ein Tag auf den anderen entstanden ohne das man vorher irgendwas hätte ahnen können.

    Ja ich möchte schon gerne meine Kids sehen und Ihnen die Möglichkeit bieten von Freitag bis Montag bei mir sein zu können.

    Sie werden aber definitiv in der alten Wohnung mit ihrer Mutter wohnhaft und gemeldet bleiben.

    Daher frage ich halt, weil ich mir nicht vorstellen kann, das das Jobcenter, jeweils die Mieten dann übernimmt für 2 Wohnungen.

    Ich bin froh das ich überhaupt sie sehen darf und am Wochenende bei mir habe 😔

  • Google einfach mal nach "temporärer Bedarfsgemeinschaft". Das alles zu schreiben, ist zu mühsam.

    Hat sie denn ggf. deinen Auszug schon gemeldet? Sie wird ja sicher jetzt den Mehrbedarf für Alleinerziehende und die volle Miete haben wollen vom Jobcenter.

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