Angemessenheit der Wohnung - ortsübliche Vergleichsmiete - vom Kreis festgelegte Obergrenze

  • Hallo zusammen,

    folgendes Thema:

    Wir haben eine Wohnung zu vermieten und wollen diese an eine ukrainische Mutter mit Kind (Bezieherin von Bürgergeld) vergeben. Die Wohnung ist etwas kleiner als die 60qm, die als Obergrenze für zwei Personen gelten. Da wir die Wohnung ursprünglich am freien Markt angeboten hatten, haben wir geschaut, was für den Fall Bürgergeldempfänger realistisch wäre und haben dann den Preis angesetzt, der der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht.

    Die kleine Familie ist nun etwa ein Jahr da und lebt aktuell auf etwa 35qm in einer Ein-Zimmer-Wohnung mit integrierter Küche. Da die Tochter hier vor Ort in den Kindergarten geht und die Einschulung unter Umständen diese Jahr bevor steht, halten wir einen Umzug in eine andere Stadt für nicht vertretbar, einen Umzug in eine andere Wohnung aber als dringend erforderlich.

    Was uns jetzt zum Kernproblem bringt: Der formlose Antrag auf Wohnungswechsel wurde vom Kreis-JobCenter abgelehnt. Das Kreis-JC beruft sich für die Angemessenheit der Wohnung auf einen festgelegten Höchstsatz von 8 €/qm. Dieser Höchstsatz mag unter Umständen für Teile des Kreises funktionieren, ist aber für unseren Ort völlig an der tatsächlichen Marktlage und an der ortsüblichen Vergleichsmiete vorbei, da wir hier im Einzugsgebiet von Mainz liegen und aktuell alleine durch Firmen-Mitarbeiter noch 5 Anfragen für die Wohnung offen haben.

    Meine eigene Suche nach Wohnungen, die einem Preis von 8€/qm entsprechen, ergab exakt keinen einzigen Treffer im Umkreis von 35km bei irgend einem Online-Immobilienportal. Letztlich würde das bedeuten, dass die Familie nur eine Chance auf eine neue Wohnung hat, wenn sie sich für eine Sozialwohnung bewirbt. Nach meiner Recherche stehen auf dieser Liste in unserem Ort derzeit 307 Bewerber...

    Meine Frage: Darf das JobCenter angesichts dieser Umstände mit alleiniger Berufung auf eine (aus meiner Sicht veralteten und aufgrund kreisweiter Definition falschen) Obergrenze ablehnen? Oder anders: Gibt es Möglichkeit gegen die Ablehnung vorzugehen?

    Vielen Dank für eure Mithilfe.

    P.S. Bevor es vielleicht zu einem falschen Eindruck kommt: Natürlich wären wir auch bereit, bei der Miete entgegen zu kommen, weil wir hier wirklich jemandem helfen wollen.

  • Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt, natürlich kann man dagegen Widerspruch erheben. Da das, Kind vom Kindergarten in die Schule wechselt, ist allerdings auch durchaus ein Wohnortwechsel zumutbar. Dessen ungeachtet, dass im Internet nur ein Bruchteil der auf dem Markt befindlichen Mietangebote zu finden sind.

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