Anlage Vermögen ausfüllen - Selbständige Tätigkeit

  • Hallo zusammen.

    In der Anlage VM wird unter Punkt 6 gefragt, ob eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde oder wird und falls ja, wieviele Jahre das der Fall ist/war.

    Was hat die Frage mit dem Vermögen zu tun? (Ich muss doch mein Vermögen auf Seite 2 sowieso detailliert auflisten)

    Wenn ich korrekt ausfülle und selbständig war/bin, dann wird nur nach der Anzahl der Jahre gefragt. Davon weiß das Jobcenter nicht, ob ich selbständig war oder es noch bin.

    Welchen Nutzen hat diese Frage für das Jobcenter?

    Was fangen die damit an, wenn ich "Ja" ankreuze und 10 Jahre hinschreibe?

    Ist die Frage im Kontext "Vermögen" überhaupt zulässig und/oder mit dem Datenschutz vereinbar?

    Danke für eure Antworten,

    OpaJo

  • Ich vermute, das hat mit Vermögen zu tun, das für Altersvorsorge vorgesehen ist. Dafür gibt es in bestimmten Fällen gesonderte (zusätzliche) Freibeträge, die sich nach der Anzahl der Jahre der Selbstständigkeit berechnen.

    Fällt man unter diese bestimmten Fälle (befreit von der Rentenversicherungspflicht und keine berufsständige Versorgung) ist die Auskunft über die Anzahl der Jahre der Selbstständigkeit - menem Verständnis nach - also zum Vorteil des Leistungsbeziehers.

  • Danke für die Antwort Polle!

    Das ergibt für mich einen Sinn für diese Frage nach der Selbständigkeit.

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