Vermögensfreibetrag im laufenden Bezug

  • Hallo,
    der neue Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft:

    - gilt der auch, wenn man schon länger im laufenden Bezug ist, oder nur nach der Karenzzeit, wenn man neu beantragt hat?
    - gilt der auch für Kinder, oder haben die eine niedrigere Summe, so wie beim ALG2?
    - (darf ein Kind jetzt ein Girokonto auf seinen Namen haben, oder wie früher nur Sparbuch?)

    LG

    Polle

  • - gilt der auch, wenn man schon länger im laufenden Bezug ist, oder nur nach der Karenzzeit, wenn man neu beantragt hat?

    Der gilt auch für sogenannte "Bestandskunden".


    - gilt der auch für Kinder, oder haben die eine niedrigere Summe, so wie beim ALG2?

    Gilt für jede Person der BG.


    - (darf ein Kind jetzt ein Girokonto auf seinen Namen haben, oder wie früher nur Sparbuch?)

    Ein Kind durfte auch früher schon ein Girokonto haben.

  • Hallo Tamar,

    herzlichen Dank!

    Auskunft von unserem Jobcenter war, dass es ein Sparbuch sein müsse, weil bei einem Girokonto ja auch die Eltern auf das Geld zugreifen könnten (zB Überweisungen über das Konto tätigen), auch wenn es auf den Namen des Kindes liefe.

    Das war ein ziemliches Hin und Her, weil wir das Konto gutgläubig schon eingerichtet hatten.


    LG,
    Polle

  • Auskunft von unserem Jobcenter war, dass es ein Sparbuch sein müsse, weil bei einem Girokonto ja auch die Eltern auf das Geld zugreifen könnten (zB Überweisungen über das Konto tätigen), auch wenn es auf den Namen des Kindes liefe.

    Das ist Nonsens.

  • Ich hatte mich auch gewundert. Zumal es zuerst "ist egal" hieß (mündlich), und dann schriftlich kam, man (Zuständige von der Leistungsabteilung) habe nachgefragt und es müsse ein Sparbuch sein.
    Ist aber glücklicherweise nichts weiter passiert, sonst hätte ich mich da auch mehr dahinter geklemmt.

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