Vater alleine in meiner Eigentumswohnung - muss er umziehen

  • Hallo, mein Vater war im hohen Alter und war eine Zeit selbstständig. Er hat nie wirklich viel verdient und jetzt hat sich die Lage weiter verschlechtert, sodass er es gerne aufhören möchte.

    Aktuell lebt mein Vater alleine in meiner Eigentumswohnung (Größe 97m2) und zahlt keine Miete.

    Ich hatte schon länger überlegt eine Mietvereinbarung zu schließen und es scheint jetzt in meinem Augen noch mehr Sinn zu machen.

    Meine Frage ist nun: Müsste mein Vater umziehen, auch wenn ich eine Monatsmiete ansetze die der Wohnung eines Einzelhaushalts entspricht?

  • Hallo, mein Vater war im hohen Alter

    War im hohen Alter? Jetzt ist er wieder verjüngt? Verstorben (wohl nicht)? Oder???

    Wie alt ist dein Vater? Du schreibst im Unterforum zum Bürgergeld. Bürgergeld gibt es nur bis zum Renteneintrittsalter der Altersrente!


    war eine Zeit selbstständig. Er hat nie wirklich viel verdient und jetzt hat sich die Lage weiter verschlechtert, sodass er es gerne aufhören möchte.

    Womit möchte er gerne aufhören? War er selbständig oder ist er noch selbständig? Was genau hat sich verschlechtert?

    Ich hatte schon länger überlegt eine Mietvereinbarung zu schließen und es scheint jetzt in meinem Augen noch mehr Sinn zu machen.


    Meine Frage ist nun: Müsste mein Vater umziehen, auch wenn ich eine Monatsmiete ansetze die der Wohnung eines Einzelhaushalts entspricht?

    Mietverträge unter Verwandten, die genau dann abgeschlossen werden, wenn der Staat plötzlich die Miete zahlen soll, während vorher jahrelang kostenfrei gewohnt wurde: das wird Probleme geben. Wahrscheinlich wird das Amt (ob nun Sozialamt oder Jobcenter) von einem Scheinmietvertrag ausgehen.

    Die Frage, die sich stellt ist also nicht "muss er umziehen", sondern "Schmeißt du ihn raus, wenn er trotz des Mietvertrages keine Miete zahlt?".

  • Hallo Tamar, vielen Dank für deine Antworten. Er ist 62 Jahre alt und wohlauf. Er ist noch selbstständig und möchte gerne aufhören, weil es sich für ihn nicht rentiert.

    Zu deinen letzten Punkten:

    Ich bin vor zwei Monaten ausgezogen, vorher haben wir gemeinsam in der Wohnung gelebt. Ich war und bin erwerbstätig, weswegen er vorher keinen Anspruch auf Unterstützung hatte. Ich weiß nicht inwiefern das dann noch als Scheinmietvertrag gelten soll?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ergänzende Erklärung zum Thema.

    Aktuell lebt mein Vater alleine in meiner Eigentumswohnung (Größe 97m2) und zahlt keine Miete.

    Ihre Eigentumswohnung und Vater zahlt keine Miete. Die Kontoauszüge weisen

    auch keine Mietzahlungen an Sie aus. Jetzt werden Sozialleistungen beantragt und

    es taucht plötzlich ein Mietvertrag auf. Bei Beantragen von Leistungen müssen die

    Kontoauszüge von den letzten drei Monaten vorgelegt werden, möglich sind im

    Zweifelsfall auch sechs Monate. Dazu schrieb Tamar :

    Mietverträge unter Verwandten, die genau dann abgeschlossen werden, wenn der Staat plötzlich die Miete zahlen soll, während vorher jahrelang kostenfrei gewohnt wurde: das wird Probleme geben. Wahrscheinlich wird das Amt (ob nun Sozialamt oder Jobcenter) von einem Scheinmietvertrag ausgehen.

    Dazu bitte Folgendes zur Kenntnis nehmen:

    Nachweis der Wirksamkeit eines Mietvertrags des Hilfebedürftigen als Voraussetzung der Bewilligung von Leistungen der Unterkunft und Heizung durch den Grundsicherungsträger

    Es könnte hier ein Scheinmietvertrag von der Behörde unterstellt werden und

    das wäre strafbar. Dazu auch hier Informationen:

    Vorsicht bei Mietverträgen unter Verwandten

    Gruß

  • Er ist noch selbstständig und möchte gerne aufhören, weil es sich für ihn nicht rentiert.

    Was heißt das? Was genau macht er und wie hoch ist sein Gewinn?


    Ich weiß nicht inwiefern das dann noch als Scheinmietvertrag gelten soll?

    Ja, natürlich. Es ändert sich ja nichts daran, dass ihr den Mietvertrag erst dann abschließt, wo er kein eigenes Einkommen mehr hat und der Staat zahlen soll. Warum lässt du meine Frage, ob du ihn aus der Wohnung rausklagen würdest, wenn er keine Miete zahlt, unbeantwortet?

    Das JC wird im Fall der Fälle wohl weniger Probleme machen, wenn einfach nur für die Nebenkosten eine Zahlungsvereinbarung abgeschlossen wird. Und zwar eine realistische.

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