Möblierte Wohnung - Anerkennung der Kosten

  • Hallo,

    ich bin im Januar aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekommen und habe eine möblierte Wohnung dauerhaft gemietet.

    Ich habe Bürgergeled beantragt, es wurde jedoch nur ein Betrag von 355 Euro für die Wohnung anerkannt, die Mietkosten möbliert betragen 650 Euro.

    Eine Begründung wurde nicht genannt.
    Soll ich das so hinnehmen, ist das korrekt, oder soll ich Einspruch erheben?

    Ich dachte, dass im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs die kompletten Kosten der Wohnung übernommen werden.

    Danke

  • Wie deckst du die fehlenden 300 Euro im Monat derzeit? Ein Widerspruch und dann ggf. anschließend Klage kann sehr lange dauern.

    Sind die Kosten bzgl. Miete füra Wohnen und für die Möbel gesplittet? Was hat das Jobcenter als Rechtsgrundlage angegeben, nur 355 Euro zu berücksichtigen?

  • Danke für deine Antwort.
    Ich habe noch Guthaben, liege aber unter dem maximalen Wert, der für die Gewährung des Bürgegelds zu Grunde gelegt wird.

    Die Kosten für die Wohnung sind aufgeteilt; 180 Euro für die Möblierung. Eine Begründung wurde nicht angegeben.

    Heute erhielt ich zudem ein Schreiben wonach ich Nachweise über mein Erbe angeben soll, das ich vor Jahren erhielt.
    Diese Nachweise liegen mir jedoch nicht mehr vor. Ich habe alle steuerlichen Anforderungen erfüllt; muss keine Unterlagen aufbewahren.

    Ich werde wohl schriftlich Stellung nehmen. Wenn mir nicht Entgegengekommen gezeigt wird vermutlich einen Anwalt einschalten.
    Oder?

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