Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

  • Hallo zusammen und dank schon mal vorab für die Antworten!

    Ich habe folgende Problematik:

    Ich bin 24 Jahre alt und werde Ende 2023 25. Ich wohne mit meinen nicht verheirateten Eltern zusammen und bilde schon seit vielen Jahren eine Bedarfsgemeinschaft mit ihnen.

    Seit Juli 2020 arbeite ich jedoch in Vollzeit und verdiene um die 1,6k netto. Meine Mutter arbeitet Teilzeit verdient ca. 1k netto. Mein Vater hat ist seit vielen Jahren arbeitslos und hat kein Einkommen. Die Gesamtmiete liegt bei ca. 900 warm.

    Bisher ist es so geregelt, dass ich meinen Eltern 600 Euro abgebe, da sie wegen meinem Einkommen ungefähr diese Summe weniger bekommen.

    Als ich die Vollzeitstelle begonnen habe, haben wir beim Jobcenter nachgefragt und uns wurde gesagt, dass sich nichts an der Bedarfsgemeinschaft ändert. Also haben wir das so hingenommen.

    Nun mit dem Bürgergeld müssen wir bis Ende des Monats deutlich mehr Unterlagen als sonst nachweisen, sodass nun Nachweise über mein Vermögen benötigt wird. Danach wurde vorher nie gefragt. Da ich sehr sparsam bin habe ich mittlerweile ca. 20.000 Euro in Wertpapieren. Meine Eltern nur ein paar Kröten auf dem Konto. Wenn ich es richtig deute wird das Schonvermögen damit ja nicht erreicht, da wir ja zu dritt bis 70k haben dürften, oder?

    Ich habe nun nochmal recherchiert und bin auf folgende Infos vom BMAS gestoßen:

    • dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen);

    Ein Drittel der Miete und meinen Lebensunterhalt könnte ich ja eigentlich problemlos bestreiten.

    Könnten wir mich da dann nicht einfach außen vor lassen? Was würde das für die Miete bedeuten? Denke ich da richtig, wenn ich sage, dass sich finanziell nichts für uns ändert, außer, dass ich eben nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehöre und keine Unterlagen mehr einreichen muss? Wie sieht das rückwirkend aus, da ich ja laut meiner Recherche schon längst nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehöre? Wir sind leider echt verunsichert und wissen nicht mehr weiter. Die Zeit drängt und bisher haben sich meine Eltern um alles gekümmert, nun möchte ich helfen und lese gegenteiliges zu dem wie es bisher lief.

    Vielen Dank vorab für Antworten!

    Liebe Grüße!

  • Du gehörst nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Aber: wie soll das Jobcenter das feststellen, wenn du keine Unterlagen einreichst? Da du altersmäßig zur BG gehören würdest, geht das nicht ohne Nachweis, dass du nicht hilfebedürftig bist.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist ja der Punkt der mich wundert. Gehaltsabrechnungen wurden regelmäßig angefordert. Das Jobcenter kennt also die Verhältnisse. Nur mit dem Bürgergeld fängt es nun, dass ich viel mehr offen legen muss. Davor wurde nie nach Kontoauszügen und Vermögensverhältnissen meinerseits gefragt. Zumindest laut meinen Eltern, die das Ganze bisher verwaltet haben.

    Meinst du, dass wir den Bürgergeld Antrag nun einfach ohne mich stellen sollten? Bedarf es da eines Kommentars oder irgendwelcher Hinweise im Online Antrag? Ich habe nur etwas Angst, dass das uns vielleicht schlechter stellt als es ohnehin schon aussieht.

    LG

  • Dass man jetzt mehr verlangt, liegt daran, dass die ganzen Corona Erleichterungen weggefallen sind. Es gibt 2 Wege: den einfachen und alles einreichen. Den schweren: erklären, dass du nicht hilfebedürftig bist, daher nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörst und somit keine Angaben machen wirst. Im letzteren Fall kann es dann dazu kommen, dass deinen Eltern das Bürgergeld versagt wird und sie es sich erst mit Widerspruch und evtl. Klage erkämpfen müssen.

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