Versicherungsauszahlung und Bürgergeld

  • Hallo liebe Community, :-willkommen


    ich habe folgendes Problem: Ich beziehe seit dem 1 März 2021 Geld über Harz4. Ich habe mir im Februar 2020 ein Fahrrad gekauft.

    Das Fahrrad wurde mir gestohlen(ca. 2021), als ich schon Harz4 bezogen habe, die Versicherung hat mir das Geld für den Verlust des Fahrrades ausgezahlt (ca. 2022).

    Un zu der Frage: Das Fahrrad zählte als mein Vermögen, dass ich vor dem Bezug des Geldes besaß, das Geld das ich nun bekommen habe, müsste ja eigentlich nur eine Kompensation für meinen Verlust sein.

    Zählt das Geld nun als mein Vermögen oder als Einkommen, dass mir das Jobcenter abziehen darf?.


    Liebe Grüße

    Lawa :)

  • Das Bundessozialgericht hat 2018 entschieden, dass Schadensersatzzahlungen, die jemand als Ersatz für einen Gegenstand erhalten hat, vom Jobcenter grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen.



    Liebe Grüße und schönes Wochenende! :)


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  • Das ist ein schlichter Vermögenstausch. So lange Du dem Jobcenter die Belege liefern kannst, wie die Zahlung zu Stande kam, ist das kein Problem und führt auch nicht zu einer Anrechnung als Einkommen.