Arbeitslos und Reha - geht das überhaupt
Alles anzeigenWenn bei einem Arbeitnehmer eine ambulante oder stationäre Reha nötig wird, hat er
einen Anspruch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, seiner Krankenkasse
oder der Unfallversicherung auf Kostenübernahme. Aber wie ist das bei Arbeitslosigkeit
geregelt? "Dürfen" Arbeitslose überhaupt in Reha? Wer zahlt? Bekommen sie weiterhin
Arbeitslosengeld?
Arbeitslose haben grds. ebenfalls unter den gleichen Voraussetzungen wie Arbeitnehmer
Anspruch auf Rehaleistungen: Die Rehamaßnahme muß notwendig sein, sie muß von
einem Arzt verordnet und vorab von einem Kostenträger genehmigt sein.
Wer zahlt? ............................