Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft - Nachzahlung Unfallrente und Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Guten Morgen

    Brauche mal eueren Rat,

    Ich bin mit meinen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft.Ich bekomme monatlich eine Unfallrente die angerechnet wird, nun habe ich von der Unfallkasse eine Nachzahlung von 600 euro bekommen habe aber keinen bescheid darüber erhalten.Ich weiss das nachzahlungen als einkommen gelten und ich diese angeben muss.Das Geld habe ich abgehoben.Nun muss ich ja der leistungabteilung mitteilen das ich eine nachzahlung bekommen habe.Meine sorge ist das sie mir die 600 euro bei der nächsten Bürgergeldzahlung auf einmal abziehen.Wie formerliere ich nun eine E-mail das ich diese nachzahlung bekommen habe und sie mir die 600 euro nicht aufeinmal abziehen sondern in Raten.Weil das Geld wird bei den momentanen Preisen den Monat nicht überleben. 8)

    Für eure hilfe bedanke ich mich schonmal im vorraus.

    Gruss Gismo

  • Wie Einkommen angerechnet wird, ist gesetzlich geregelt. Davon kann die Behörde nicht abweichen, nur, weil du darum bittest. Zeige den Zufluss umgehend an, sonst droht noch ein Bußgeld!

  • Hallo

    Ich habe von der Unfallkasse eine Nachzahlung bekommen ( Kleiderverschleiss Erstattung ) weil ich ein Kreuzbandriss hatte und eine Orthese tragen mußte.Die Nachzahlung habe ich beim Jobcenter angegeben.

    Meine Frage wird diese Nachzahlung als Einkommen auf meine Buergergeld Leistung angerechnet ?

    Gruss

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