Bürgergeld Überzahlung nach Arbeitsaufnahme - Zuflussprinzip und Verjährung ?

  • Hallo,

    ich habe leider nichts so richtig Passendes im Netz gefunden und vielleicht kann mir ja jemand hier helfen bei meiner Frage.


    Ich war im Bezug von alg2 und habe zum 01.12.2022 eine Vollzeitbeschäftigung die meinen Bedarf komplett deckt aufgenommen. Da es alles recht schnell ging und ich erst am 29.11.2022 den Vertrag unterschreiben konnte, habe ich dem Jobcenter erst am 30.11.2022 mitgeteilt das ich eine Beschäftigung aufnehme. Per online Nachricht in der ich geschrieben habe das ich zum 01.12.2022 anfange und hab auch direkt eine Kopie des Arbeitsvertrages angehängt. In meiner Stadt hat das Jobcenter eine extra Homepage um alles Mögliche zu übermitteln und ich habe meine Sachen immer über das Portal eingereicht (Empfangsbestätigung habe ich). Am 30.11.2022 ist normal mein Regelbedarf an mich überwiesen worden. Als sich bis zum 16.12.2022 das Jobcenter noch nicht bei mir gemeldet hat, hab ich die Hotline vom Jobcenter angerufen und wollte mich mal erkundigen wie es jetzt weiter geht. Die Frau am Telefon konnte mir nichts sagen. Sie würde auch nicht sehen ob und was da eingegangen ist und hat mir die Durchwahl vom zuständigen Sachbearbeiter gegeben und ich sollte da direkt anrufen. Das habe ich dann die nächsten Tage mehrmals versucht aber hatte kein Erfolg. Ich habe dann am 20.12.2022 einen Änderungsbescheid bekommen aber nur wegen der Umstellung aufs Bürgergeld und das ich jetzt mehr Geld bekomme. Hab dann über kontakte die E-Mail-adresse vom zuständigen Sachbearbeiter bekommen und ihm geschrieben und noch Mal alles erklärt und auch meine Mitteilung vom 30.11.2022 + Arbeitsvertrag mitgeschickt.

    Ende Dezember wurde dann das Bürgergeld an mich ausgezahlt. Am 04.01.2023 hatte ich dann Post vom Jobcenter. Zwei Schreiben.

    1 Aufforderung zur Mitwirkung: Lohnabrechnung Dez. 2022 + Kontoauszug mit Lohnzufluss einreichen mit Frist zum 06.01.2023. Hab ich beides direkt am 05.01.2023 persönlich an der Info am Jobcenter abgegeben in meiner Mittagspause.

    2 Aufhebung der Entscheidung über die Bewilligung. Hilfebedürftigkeit ist weggefallen, Bewilligung wird mit Wirkung vom 31.01.2023 aufgehoben.

    Bis Heute ist nichts mehr passiert.

    Ich habe am 30.12.2022 mein ersten Geldeingang vom Arbeitgeber gehabt. Ich habe das immer so verstanden das, weil der Zufluss im Dezember war, ich das Geld von Ende November zurückzahlen muss. Das Geld was Ende Dezember vom Jobcenter gezahlt wurde natürlich auch. Ich versteh auch nicht wieso meine Bewilligung zum 31.01.2023 aufgehoben wurde obwohl ich seit 01.12.2022 Arbeite.

    Die Große Frage ist jetzt was passiert mit dem Geld. Ich habe es auf der Seite liegen und war nicht dran. Gibt es irgendwelche fristen nachdem das Jobcenter es nicht mehr zurück fordern könnte?

  • Also wenn sich das jobcenter bis Februar 2024 nicht meldet können sie es nicht mehr zurück fordern?

    Bekanntgabe aller erheblichen Tatsachen

    Zählt das einreichen des Kontoauszugs + Lohnabrechnug am 05.01.2023 da?

    Es geht mir nur darum wenn da jetzt 10 Jahre Frist drauf wäre dann setz ich mich noch mal mit den in Verbindung und Zahl das einmal komplett das wäre mir dann einfach zu stressig.

    Bin aber auch irgendwie genervt weil ich soviel versucht habe um die Sache zu klären und ich wollte mit der Sache abschließen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!