Antrag Übernahme Pflegeheimkosten abgelehnt

  • Liebe Community,

    meine Großmutter ist 99 Jahre alt und im Januar in eine Pflegeeinrichtung gezogen.

    Bis dahin wohnte Sie mit ihrem Sohn (75 Jahre alt)

    zusammen in einer Mietwohnung.

    Meine Großmutter bezog lediglich eine Witwenrente da sie selbst nie gearbeitet hat.

    Grundsicherung wurde obwohl Anspruch bestand nie beantragt.

    Nun reicht die Witwenrente nicht aus um die Heimkosten zu tragen und mein Vater hat, da er eine Vorsorgevollmacht Besitz, Sozialhilfe für Sie beantragt.

    Diese wurde abgelehnt, da meine Großmutter keine Ablehnung einer Altersrente nachweisen kann.

    Muss mein Vater nun für Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen? Erschwert wird der Sachverhalt durch die Tatsache dass meine Großmutter in den 80er Jahren als Spätaussiedler aus Schlesien nach Deutschland kam.

    Eventuell brauchen wir dann auch Nachweise aus Polen.

    Wo kann man Sich Hilfe holen?

    Ehrlich gesagt stehen mir als Enkelin die Haare zu Berge! Mein Vater ist mit den Formularen gänzlich überfordert und es bleibt an mir hängen.

    Gerne würde ich diesbezüglich einen Rechtsanwalt beauftragen, kann ich das im Auftrag meiner Großmutter?

    Vielleicht kann jemand von Euch hilfreiche Tips geben.

  • M. E. n. ist die Ablehnung nicht korrekt, denn die Behörde muss anhand verfügbarer Mittel entscheiden. Wenn eine vorrangige Leistung nicht beantragt wurde, kann es nur darauf verweisen, dass sie beantragt werden muss und im Normalfall in Vorleistung gehen und den anderen Sozialleistungsträger dann wegen Erstattung anschreiben.

    Wenn bereits abgelehnt wurde, müsste Rechtsmittel, also Widerspruch erhoben werden. Am besten mit Anwalt.

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