Bürgergeld Überzahlung - Inkassodienst und Rückerstattung an das JC

  • Hallo ,

    Habe ein Anliegen weiß garnicht wie ich das alles erklären soll .

    Folgende Situation ich war beim Jc in Leistung leider hatte ich ab 2020 Schulden beim

    Jobcenter in Summe xxx dies wurde mir monatlich abgezogen. März 21 bekam ich einen

    Sohn und mein Freund zog bei mir Ende 21 ein somit Bedarfsgemeinschaft.

    Ich war weiterhin im Leistungsbezug aber es waren nur noch vorläufige Bewilligungen

    ab Feb22 bis Juli 22 ( da mein Partner schwankendes Einkommen hatte) der Jc wollte

    am Ende vom Jahr die komplette Lohnabrechnungen diese schickte ich auch , es kam

    dann ein eine abschließende Bewilligung die ergab es war nur ein Anspruch für April 22

    somit kam es zu einer Überzahlung .

    Ich bekam am 30.12.2022 eine Anhörung zur Überzahlung dieser stimmte ich ein weil es

    richtig war jeweils in Höhe von 375,98 Euro . Jedoch kam ein Schreiben vom 29.12.22

    mit Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistunganspruches diese

    wollte das Jc verrechnen mit meinen Leistungen (diese waren aber auch nur noch von

    Aug 22 bis Januar 23 vorläufig bewilligt) Anrechung sollte ab 1.3.23 beginnen da meine

    vorläufige Bewilligung endete und ich nicht sicher war ob noch Anspruch besteht stellte

    ich ein WB Antrag dieser wurde am 16.01.23 abgelehnt weil kein Anspruch mehr besteht .

    Ich schrieb dem Jc das ich wegen den Schulden eine Ratenzahlung erbitte nun kam ein

    Schreiben vom Inkasso des Jc an mich ,meinen Sohn, meinen Partner wir sollen jeweils

    375,98 Euro bis zum 28.02.23 überweisen für unseren Sohn 160,75 Euro . Ich habe dort

    angerufen und gesagt das wir die Summe nicht aufeinmal bezahlen können die

    Ratenzahlung für meinen Sohn konnte ich über das Telefon klären, für mich und meinen

    Partner wird uns ein Fragebogen gesendet .

    Jedoch kam es mir komisch vor das die Dame vom Inkasso dann sagte auf ihrem Namen

    sehen ich noch eine höhere Summe xxx (Schulden aus 2020 ) . Da es mir derzeit von der

    Pysche nicht gut geht sagte ich ja aber die Summe kann ich niemals aufeinmal bezahlen

    sie sagte ich schick den Fragenbogen .

    Heute kam ich darauf warum das Inkasso mich nicht gleich angeschrieben hat wegen

    der kompletten Summe also nochmal angerufen und der Mann vom Inkasso sagte

    dann: Ja das Jc hat es versemmelt ihnen ein Schreiben zukommen zu lassen in der

    aufgelistet ist wieviel komplett offen ist und das Jc hätte mich auch darüber informieren

    sollen das ich wegen einer Ratenzahlung mich an das Inkasso wenden soll dies war aber

    nicht der Fall .

    Er sendet mir nun eine Aufstellung zu, damit ich alles sehe meine Frage ist es richtig, dass

    das Jc mit sowas hätte senden müssen ? Und aus welchem Grund werde ich nicht für die

    komplette Schuldsumme vom Inkasso erinnert sondern nur für diese 375,98 Euro ? Über

    eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Sorry für diese lange Story

    Lg Jessy

  • Nein, das Jobcenter hätte dir nichts schicken müssen. Zum einen erhält der Inkassoservice vom Jobcenter genau dafür Geld, dass es solche Tätigkeiten übernimmt, zum anderen kannst du dir ja anhand deiner erhaltenen Bescheide selbst ausrechnen, was an alten Forderungen noch offen ist, weil die Schulden nicht mehr über Einbehalt getilgt werden konnten.

  • Hallo okay vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Eine kurze Frage noch in dem Fragebogen wegen einer Ratenzahlung muss man alles beantworten ? Auch Kindergeldnr? Kenne mich leider überhaupt nicht aus klar ist das man Einkommen usw angeben muss .

    Lg Jessy

  • Hallo ,

    Habe eine Frage folgendes ich bin aktuell nicht mehr im Leistungsbezug des Jobcenters ich hatte letztes Jahr immer nur eine vorläufige Bewilligung (durch schwankendes Einkommen von meinem Partner) .

    Nun wurden die vorläufige Bewilligungen berechnet und festgesetzt und es kam heraus das kein Anspruch auf Leistungen bestand . Es kam auch eine Rückforderung der vorläufig bewilligten Leistungen .

    Meine Frage ist nun wie ist es mit der Krankenkasse den ich war das komplette letzte Jahr über das JC krankenversichert. Muss ich dies nun auch zurückbezahlen ? Habe gestern im Jc angerufen die Dame sagte nein normalerweise fordern die dann nichts zurück auch rückwirkend nicht .Und es wäre egal ob ich leistungsberechtigt war oder nicht stimmt das so ? Sie sagte die Beiträge sind bezahlt bis zum 31.01.23 (solange ging die vorläufige Bewilligung).

    Habe Angst das ich nun vll auch fast 1 Jahr an Beiträgen an die Krankenkasse bezahlen muss . Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen

    Danke

    Lg Jessy

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  • Tamar

    Vielen Dank die schnelle Rückmeldung.

    Habe echt Panik weil ich ja so gesehen nicht leistungsberechtigt war und das ich dann fast 11 Monate Schulden bei der Krankenkasse habe. Dachte man ist nur versichert wenn man auch tatsächlich leistungsberechtigt ist. Kenne mich da leider überhaupt nicht aus.

    Den leider sagen die Mitarbeiter im Call Center immer mal was anderes Fakt ist ich war vorläufig im Bezug von 01.02.22bis 06.07.22 dann wieder vom 31.08 bis 31.01.23 aber hatten nur einen Anspruch für April ansonsten nicht . Deshalb habe ich diese Angst jetzt.

    Lg Jessy

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