Zuschuss zur privaten Krankenversicherung durch Bruder - Einkommen?

  • Hallo zusammen,

    ich beziehe Bürgergeld, ehemals ALGII und bin privat versichert. Ich habe einen Eigenanteil von fast 200€, was ich mir auf Dauer nicht leisten kann. Ersparnisse sind fast aufgebraucht.

    Wenn mir mein Bruder den exakten Differenzbetrag, der nach Abzug des Jobcenter Zuschusses übrig bleibt, mit entsprechendem Verwendungszweck überweist, gehe ich recht in der Annahme, dass das dann eine zweckgebundene Einnahme darstellt? Wird diese dann nicht angerechnet?

    Wäre es alternativ zulässig, dass mein Bruder den Betrag direkt an die Versicherung überweist?

    Ich bin zur Zeit arbeitsunfähig erkrankt, daher wurde mir von meinen Ärzten eindringlich geraten, auf keinen Fall in den Basistarif zu wechseln, weil darin bestimmte Leistungen die ich brauche nicht enthalten sind.

    Ich hoffe Sie können mir bei dieser Frage weiter helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Wenn mir mein Bruder den exakten Differenzbetrag, der nach Abzug des Jobcenter Zuschusses übrig bleibt, mit entsprechendem Verwendungszweck überweist, gehe ich recht in der Annahme, dass das dann eine zweckgebundene Einnahme darstellt?

    Wenn er an dich überweist? Dann ist es Einkommen. Eine Zweckbindung sieht das Gesetz nur für öffentlich-rechtliche zweckbestimmte Leistungen vor. Also z. B. einen Zuschuss der Denkmalschutzbehörde für neue Fenster oder so.


    Wäre es alternativ zulässig, dass mein Bruder den Betrag direkt an die Versicherung überweist?

    Wenn die Versicherung damit kein Problem hat.


    Ich bin zur Zeit arbeitsunfähig erkrankt, daher wurde mir von meinen Ärzten eindringlich geraten, auf keinen Fall in den Basistarif zu wechseln, weil darin bestimmte Leistungen die ich brauche nicht enthalten sind.

    Der Basistarif entspricht den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung an gesetzlich Versicherte. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Danke für die Antwort, aber der letzte Punkt stimmt nicht. Der Basistarif hat gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherungen definitiv Nachteile.

    Was die anderen Punkte angeht, bin ich etwas irritiert. Ich hätte diesbezüglich ein Schreiben meines Jobcenters erhalten sollen, das wohl auf dem Postweg verloren ging. Habe heute (nachdem ich hier die Frage gestellt habe) dort angerufen und mir wurde telefonisch der Inhalt mitgeteilt: wenn mein Bruder mir das Geld mit Verwendungszweck überweisen würde, dann sei es zweckgebunden und kein Einkommen. Ich glaube aber eher deiner Ausführung. Mal abwarten, ob der Brief noch kommt.

  • Kurze Rückmeldung: ich habe die schriftliche Bestätigung vom Jobcenter erhalten, dass

    eine Zahlung des Betrages an mich eine zweckgebundene Einnahme darstellt, die nicht als Einkommen gezählt wird. Da gibt es also mindestens einen Ermessensspielraum.

    Außerdem möchte ich nochmal deutlich unterstreichen, dass der Basistarif schlechter ist, als eine GKV. Beispiel Psychotherapie: für GOÄ/GOP Ziff. 861 und 863 (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/analytische Psychotherapie) ergibt sich ein „Stunden-Sitzungshonorar“ im 1,2-fachen Satz, i.H.v. 48,26€. Die Vergütung für die gleiche Leistung bei GKV Patienten demgegenüber beträgt 88,56€ (Stand 2017). Damit bildet der Basistarif für den Bereich Psychotherapie, Psychiatrie und Psychosomatik nicht die GKV-Vergütungsstruktur ab. In der Praxis kommt es vor, dass Patienten im Basistarif von Behandlern abgewiesen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Zunächst zu dieser Aussage:

    Außerdem möchte ich nochmal deutlich unterstreichen, dass der Basistarif schlechter ist, als eine GKV.

    Der geneigte Leser möge selber entscheiden, was er anhand dieser

    Information von so einer Aussage hält:

    Die Krankenversicherungsunternehmen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet,

    einen Basistarif anzubieten, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe

    mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind.

    Die Krankenversicherungsunternehmen dürfen niemanden zurückweisen, der sich

    in diesem Tarif versichern darf. Im Basistarif sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt. Für Beihilfeberechtigte wird ein beihilfekonformer Basistarif angeboten.

    Aussage von Tamar war korrekt! Dann zu diesem Sachverhalt:

    Kurze Rückmeldung: ich habe die schriftliche Bestätigung vom Jobcenter erhalten, dass

    eine Zahlung des Betrages an mich eine zweckgebundene Einnahme darstellt, die nicht als Einkommen gezählt wird. Da gibt es also mindestens einen Ermessensspielraum.

    Was immer da dem Jobcenter mitgeteilt wurde entzieht sich der Kenntnis

    des Forums. Aber auch zu dieser Aussage mag sich der geneigte Leser

    seine eigenen Gedanken aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen machen.

    Tamar schrieb deutlich:

    Wenn er an dich überweist? Dann ist es Einkommen. Eine Zweckbindung sieht das Gesetz nur für öffentlich-rechtliche zweckbestimmte Leistungen vor.

    Das ist völlig korrekt:

    Rz. 32

    Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert ist, es zur Deckung von Bedarfen nach dem SGB II einzusetzen (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.8.2014, S 15 AS 77/14).

    Das zur Klarstellung! Es ist Vorsicht angebracht und hier die Empfehlung,

    dass Geld sofort an die Krankenkasse zu zahlen und nicht auf das Konto

    des Leistungsberechtigten.

    Zur Sache, es bleibt Ihnen überlassen welchen Weg Sie gehen. Aber falsche

    Entscheidungen bringen meist nachträglich viel Probleme mit dem Jobcenter.

    Gruß

  • Danke, ich bin auch d'accord damit, dass es eigentlich keine zweckgebundenen Zahlungen dieser Art auf mein Konto geben darf. Dennoch hat mir das Jobcenter das genau so geschrieben. Wer weiß was die sich dabei gedacht haben, ob die nicht immer streng nach Vorschrift vorgehen, oder ob mir jemand eine falsche Auskunft gemacht hat.

    Ich habe mit der Versicherung abgemacht, dass der Betrag direkt an sie überwiesen wird. Da das geht ist das auf jeden Fall der sichere Weg.


    Danke nochmal für die ausführliche Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ich habe mit der Versicherung abgemacht, dass der Betrag direkt an sie überwiesen wird. Da das geht ist das auf jeden Fall der sichere Weg.

    Richtige Entscheidung! Es erspart Ihnen letztendlich Ärger.

    Danke nochmal für die ausführliche Antwort.

    Gern geschehen, die restliche Debatte erübrigt sich, weil sie letztendlich

    zu nichts führt.

    Gruß

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