Bürgergeld kein Anspruch - Zwei Anlagen EKS fehlen - Rückforderung der gesamten Leistung und Vermögen

  • Kobold Ich stelle ja das Gesetz nicht in Frage. Und würde es genauso sehen, wie Tamar es versteht.


    Allerdings beantwortet es Tamar anders, als es im Text der Anweisung steht, denn dort steht ja schwarz auf weiß, dass für diejenigen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, der Freibetrag NICHT gelten würde.

    Somit steht es im Weisungstext anders, als es Tamar beantwortet hat (und auch ich beantwortet hätte).


    Um das zu klären, frage ich hier erneut nach und versuche es so klar wie möglich zu formulieren.

  • Also, da muß ich dem Jochen01 beipflichten. Der Gesetzestext, so wie er da geschrieben steht, ist doch so zu verstehen, dass dieser 8.000 €-Freibetrag pro Jahr für ihn NICHT gilt. Eben weil er nicht in einer berufsständischen Vereinigung versichert ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Es ist immer wieder faszinierend, wenn Laien versuchen Gesetze zu interpretieren.

    Dazu kommt scheinbar eine Verweigerungshaltung nicht nur einen bestimmten

    Abschnitt zu lesen, sondern im Kontext die gesamten Informationen:



    Also Seite 4 ab 1.1.24 konzentriert lesen, Alles, zusätzlich aller Verweise.


    Also, da muß ich dem Jochen01 beipflichten. Der Gesetzestext, so wie er da geschrieben steht, ist doch so zu verstehen, dass dieser 8.000 €-Freibetrag pro Jahr für ihn NICHT gilt. Eben weil er nicht in einer berufsständischen Vereinigung versichert ist.


    Falsch, ist der Gesetzestext nicht! Es gibt auch nichts beizupflichten, weil hier genauso

    wenig die Gesetzgebung verstanden wurde, wie sie der Themenersteller verstanden hat.


    Hier auch allgemein die Aufforderung Themen nicht durch falsche Informationen

    schreddern und damit Hilfesuchende noch mehr zu verwirren.


    Hallo,


    die Frage wurde ausgiebig beantwortet und wir können es als erledigt betrachten. Wenn Sie es nicht glauben, dann suchen Sie gern eine Beratungsstelle vor Ort auf. Im Übrigen hilft es nichts, ein Gesetz in Frage zu stellen, nur weil es einem nicht sinnvoll erscheint. Damit kann man nicht argumentieren.


    Ein ganz klarer Hinweis eines Administrators, dabei bleibt es und bitte real Beratungsstelle aufsuchen.


    Gruß

  • Ich bin Betroffener. Und habe den Eindruck, dass die mehrfach genannte Zeile widersprüchlich ist und MIR (als jemand, der keine Rentenversicherungspflicht hat) diese Freigrenze verbietet.