Kobold Ich stelle ja das Gesetz nicht in Frage. Und würde es genauso sehen, wie Tamar es versteht.
Allerdings beantwortet es Tamar anders, als es im Text der Anweisung steht, denn dort steht ja schwarz auf weiß, dass für diejenigen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, der Freibetrag NICHT gelten würde.
Somit steht es im Weisungstext anders, als es Tamar beantwortet hat (und auch ich beantwortet hätte).
Um das zu klären, frage ich hier erneut nach und versuche es so klar wie möglich zu formulieren.