Bürgergeld - Erbschaft - Vermögen und Zeitpunkt

  • Ich hatte dem Jobcenter die Erbschaft mit Erhalt des Erbscheins gemeldet und das war in Ordnung.

    Entscheidend für die Anrechnung beim JC ist der Zeitpunkt der Zuflusses der Erbschaft als verfügbares Mittel. (Wenn z.B. das Geld auf dem Konto einlangt, kann evtl länger dauern bei Erbstreitigkeiten oder bis zum Immobilienverkauf bzw. -Nutzung)

    Neu ist, dass auch geerbte Geldbeträge beim Bürgergeld als Vermögen gelten.

    Da muss ich allerdings noch nachprüfen, ob diese Regelung bereits ab 1. Januar oder erst nach der Übergangszeit ab 1. Juli 23 gilt!

  • Vielen Dank für die Verordnung von der Agentur für Arbeit. Finde es wichtig, immer anhand der aktuellsten original Gesetzestexte selbst zu prüfen!

    Darin steht, dass es bei Einnahmen aus Erbschaften erst ab 1.7.23 gilt, das diese als Vermögen bewertet werden. Bei mir gibt es 2 unterschiedliche Wertungen:

    Einmal Immobilienverkauf ...(Geerbte Immobilien und der Erlös aus deren Verkauf wurden bereits vor Einführung des Bürgergeld als Vermögen gewertet. Und auf Nachfrage bei meiner zuständigen Bearbeiterin vom JC so bestätigt)

    Und das andere ist ein Betrag vom Konto meiner Mutter (beides noch nicht ausbezahlt)...und dieser würde dann bis Ende Juni 23 somit noch als Einkommen gewertet werden.

    (Der Erbfall, Versterben meiner Mutter, fand bereits 2020 statt, dem Jobcenter Im Winter 2021 nach Erhalt des Erbscheins gemeldet, Verkauf der Immobilie mittels Versteigerung wg Unstimmigkeiten der Erbengemeinschaft erst im Herbst 2022, Auszahlung des Erbes steht noch aus)

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