Bürgergeld - Nach medizinischer REHA berufliche REHA - Zuständigkeit

  • Hallo zusammen,


    ich schicke mal meine Frage voran, bevor ich kurz meinen Fall beschreibe.

    Ich wollte eine Umschulung über eine berufliche Reha mit dem Arbeitsamt als Kostenträger machen, aber das Arbeitsamt meint es "ist raus", weil der Träger der medizinischen Reha, die ich aktuell mache, auch für die berufliche Reha zuständig wäre - das wäre somit der Rentenversicherungsträger. Ich hatte die Antwort einfach so hingenommen, frage mich aber zwischenzeitlich, ob das stimmt.

    Ich beziehe Bürgergeld seit Februar 22 und bin seit Juli 22 in einer medizinischen ambulanten Reha, die noch bis Mitte diesen Jahres geht. Die medizinische Reha wird vom Rentenversicherungsträger finanziert. Ich habe in etwa im August / September 22 beim Jobcenter angefragt, ob eine berufliche Reha möglich wäre, weil ich gern eine Weiterbildung oder Umschulung machen möchte. Ich wurde zeitnah zu meiner Anfrage zur arbeitsmedizinischen Untersuchung von Seiten des Arbeitsamtes geschickt. Attestiert wurden mir da

    A) "günstige intellektuelle Leistungsvoraussetzungen" für die angestrebte Weiterbildung bzw. Umschulung

    und aber

    B) zunächst eine Phase der Berufsfindung, die auf psychisch beeinträchtigte Personen zugeschnitten ist, weil von einer psychischen Behinderung auszugehen sei.

    3 bis 4 Treffen und Monate mit meinem Fallberater bzw. mit seinem Teamchef später, bekam ich dann eine Einladung vom Arbeitsamt, Abteilung "Reha". Das Gespräch war sehr kurz. Das Arbeitsamt "sei raus", weil der Träger der medizinischen Reha auch für die berufliche Reha zuständig wäre. Die Sachbearbeiterin meinte sogar, die Einladung zum Gespräch sei nur erfolgt, weil sie mir die Hiobsbotschaft nicht per Telefon mitteilen wollte. Sie fügte ernsthaft hinzu, dass man sich wegen eines Ein-Euro-Jobs bei mir melden würde, damit ich nicht mit nichts ginge. Das kam bei mir schon etwas lebensweltfremd, wenn nicht sogar höhnisch rüber, weil ich war ja zehn Minuten vorher ins Büro gekommen war mit der Hoffnung auf eine Umschulung mit echter Perspektive. Ich war hier beim Arbeitslosenzentrum, aber die wussten leider auch nicht mehr als ich.

    Am Donnerstag habe ich einen Termin beim Jobcenter, da mag es dann um den "versprochenen" Ein-Euro-Job gehen. Ich bin aktuell auch dabei, beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf berufliche Reha zu stellen, aber das ist ja schon fast wieder eine andere Baustelle. Mich interessiert, ob das, was die Sachbearbeiterin der Reha-Abteilung des Arbeitsamtes mir sagte rechtlich stimmt - also ob es stimmt, das die "raus" wären, weil die können mir auch viel erzählen


    Vielen Dank und beste Grüße vom Niederrhein

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