Bürgergeld Antrag - Fragebogen zur Feststellung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft

  • Hallöchen Liebe Gemeinschaft,

    Ich habe derzeit keinerlei Einkommen. Es laufen aktuell zwei Anträge auf ALG (I + II), welche beide noch im Bearbeitungsstand sind. Bei meinen Unterlagen wurde zunächst fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich mich in einer Bedarfsgemeinschaft befinde. Da ich jedoch erst kürzlich in die Wohnung eingezogen bin (Sept. 22) und auch die Kontoführungen meiner „Mitbewohner“ getrennt von mir laufen, zähle ich meines Erachtens als Einzelperson. Ich verweise hierbei auch auf den sogenannten Sachverhalt des §7 SGB II (3a). Hier wird von einem Probejahr gesprochen, in welchem auch ich und meine Partnerin uns derzeit befinden.

    Das Jobcenter hat mir einen Fragebogen zukommen lassen, mit 33 Fragen:

    1. Seit wann sind Sie und Ihre Mitbewohnerin einander bekannt?
    2. Wann sind Sie zusammengezogen?
    3. Warum sind Sie zusammengezogen?
    4. Wie oft sind Sie zusammen umgezogen?

    5. von wem wurde der Mietvertrag abgeschlossen?

    5a.Besitzen sie Wohneigentum?

    6.Haben sie ein gemeinsames Schlafzimmer?

    7.Haben sie eine Partnerschaft/Beziehung mit einer 3 Person?

    8. Erfolgt der Einkauf der täglichen Bedarfsgüter für beide gemeinsam?

    9.Werden die Mahlzeiten gemeinsam zubereitet?

    10. Werden Haushaltsgeräte/Geschirr gemeinsam benutzt? Wenn nein, wie erfolgt eine getrennte Nutzung?

    11.Wer sorgt für die Reinigung der Kleidung und Wäsche?

    12.Wer sorgt für die Reinhaltung der Wohnung?

    13.Haben Sie gemeinsames Eigentum von Möbeln und Haushaltsgegenständen?

    14. Haben Sie gemeinsame Kinder?
    15.Werden Kinder und Angehörige im Haushalt versorgt? Wenn ja, wie erfolgt die Versorgung und von wem?
    16.Gestalten Sie auch Ihre Freizeit gemeinsam?
    17.Wie gestalten Sie diese meistens?
    18.Haben Sie einen gemeinsamen Freundeskreis?
    19Wenn nein, nimmt der Partner trotzdem an Feiern und Aktivitäten teil, die Sie mit Ihrem Freundeskreis machen und umgekehrt?
    20.Fahren Sie gemeinsam in den Urlaub?
    21.Wenn ja, wann?
    22.Verbringen Sie Weihnachten zusammen?
    23.Feiern Sie auch die Geburtstage zusammen?
    24.Nehmen Sie gemeinsam an Familienfesten teil?
    25.Haben Sie ein gemeinsames Girokonto oder andere Konten? Wenn nein, hat der Partner Bank- oder Kontovollmacht des Anderen?
    26.Kann der Partner über Einkommens- oder Vermögensgegenstände des anderen Partners verfügen?
    27.Haben Sie gemeinsame Versicherungen oder haben Sie sich gegenseitig als Begünstigte registrieren lassen?
    28.Haben Sie eine Lebensversicherung?
    29.Leben Sie in einer weiteren Beziehung?
    30. Nutzen Sie gemeinsam einen PKW?
    31.Wie verhalten Sie sich im Notfall (z.B. Krankheit, Pflege)? Stehen Sie dann füreinander ein?

    32. Sind weiter Kinder geplant?

    33. Sind sie verlobt oder beabsichtigen in den nächsten 2 Jahren zu heiraten

    Dann kommt ein Abschlussvermerk :

    Es besteht ein gemeinsamer Haushalt: Ja oder nein Ankreuzen

    Es besteht eine Partnerschaft : Ja oder nein

    Es Besteht der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen: Ja oder nein

    Sind alle 3 Merkmale erfüllt Gem.§7 Abs.3Nr.SGBII liegt dann eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vor.

    Also meines Erachtens kann das doch nicht rechtens sein, solche private und intime Fragen zu stellen. Es steht auch kein Paragraf auf dem Fragebogen, keine Nummer vom Sachbearbeiter oder meine Kundennummer, einfach ein Selbsterstelltes Blatt mit Fragen.

    Und wie gesagt nur im Abschlussvermerk, der aber wieder ein Einzelblatt ist, steht der §7 Abs.3 Nr.3 SGB II

    der auch nichts mit dem Fragebogen zu tun hat, da 2 Unterschriften geleistet werden müssen, 1 auf dem Fragebogen und eine auf dem Abschlussvermerk.

    Ich hoffe, es kann mir einer dabei helfen Liebe Grüße.

    Me

    Bitte sachlich bleiben!

  • Der Fragebogen dient zur Feststellung, ob eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft vorliegt. Diese dort genannten Dinge tut man nunmal im Normalfall in einer Partnerschaft. Wenn das bei dir/euch nicht der Fall ist, dann beantworte es doch so und gut.

    Im Übrigen gibt es im Gesetz kein Probejahr. Das Gesetz spricht nur von einer Beweislast des JC im ersten Jahr, während es sich nach Ablauf eines Jahres umkehrt.

  • Danke für deine Antwort,

    aber warum wird mir nicht das offizielle VE Schreiben (Anlage Verantwortungs- und Einstehgemeinschaftzugesand) zugesandt.

    Warum bekomme ich ein selbstgebasteltes Blatt, dass auf keiner Rechtsgrundlage besteht, was ist mit dem Datenschutz?

    Oder sehe ich das falsch und solche Fragen sind einfach ganz normal?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    aber warum wird mir nicht das offizielle VE Schreiben (Anlage Verantwortungs- und Einstehgemeinschaftzugesand) zugesandt.

    So wie die Fragen aussehen, könnten sie von Optionskommune - Kommunalträger-Zulassungsverordnung – KomtrZV stammen. In wieweit diese Fragen in derart zulässig

    sind, können Sie von einem Datenschutzbeauftragten prüfen lassen.

    Warum bekomme ich ein selbstgebasteltes Blatt, dass auf keiner Rechtsgrundlage besteht, was ist mit dem Datenschutz?

    Grundsätzlich angemerkt, Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die von den

    Steuerzahlern finanziert wird und die Pflicht zur Auskunft über die

    finanzielle Situation besteht. Das Jobcenter/die Optionskommune muss

    die Bedürftigkeit prüfen können. Da sind sie laut Gesetzgebung zu verpflichtet.

    Gruß

  • Da geht bei vielen SB  (im SGB  II / SGB  XII) schon die Fantasie durch .. die wirklich notwendigen Fragen dazu werden aber bereits in den amtlichen Formularen gestellt und in den dazu notwendigen amtlichen Anlagen (zu Kindern/ Einkommen / Vermögen/ Konten / Versicherungen usw.).

    Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Fragen zu beantworten, sonst würden die mit in den amtlichen Formularen stehen? so ergibt sich auch schnell, dass Vieles auf dieser Fragen-Liste doppelt / mehrfach erfragt wird, das ist schon mal nicht zulässig, weil die Antworten bereits im Antragsformular zu finden sind .

    Für leistungsrelevante, berechtigte Fragen gibt es in der Regel auch amtliche Formulare und keine selbstgefertigten Fragezettel ...

    Ich habe jetzt die Anlage VE Ausgefüllt und werde diesen Fragebogen an die Zuständige Stelle weiterleiten damit ich Jetzt eine Fachliche aussage bekomme.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Das Jobcenter hat mir einen Fragebogen zukommen lassen, mit 33 Fragen:

    Bitte von diesem Fragebogen eine Kopie machen.

    der aber wieder ein Einzelblatt ist,

    Ebenfalls Kopie und an entsprechende Stelle schicken.


    Kon­takt

    Gruß

  • Die nette Dame von Service-Center hatte eine ganz klare Meinung zu diesem Fragebogen der ist ganz klar freiwillig und basiert auf keiner Rechtsgrundlage, mir wurde geraten diesen nicht auszufüllen, da ich mich damit selbst belasten kann finde es sehr traurig das man sowas von keinem mitgeteilt bekommt, die Anlage VE ist die einzige die ausgefüllt werden muss dafür ist die Anlage auch da.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    mir wurde geraten diesen nicht auszufüllen,

    Womit dann zunächst die Rechtslage klar wäre! Was aber nicht ausschließt,

    dass es weiteren Ärger geben kann. Bitte alle notwendigen Unterlagen

    ausfüllen und zeitnah beim Jobcenter nachweisbar abgeben.

    Ich verweise hierbei auch auf den sogenannten Sachverhalt des §7 SGB II (3a). Hier wird von einem Probejahr gesprochen, in welchem auch ich und meine Partnerin uns derzeit befinden.

    Steht im § 7 Ansatz 4 3a SGB II nicht und bitte zur Kenntnis nehmen:

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Ein Probejahr ist in der Gesetzgebung nicht vorgesehen. Tamar schrieb

    es hier schon:

    Im Übrigen gibt es im Gesetz kein Probejahr. Das Gesetz spricht nur von einer Beweislast des JC im ersten Jahr, während es sich nach Ablauf eines Jahres umkehrt.

    Nach einem Jahr kehrt sich die Beweislast um und der Leistungsberechtigte

    muss nachweisen, dass dem nicht so ist. Das nur als zusätzliche Erklärung,

    damit besser verstanden wird um was es geht.

    Gruß

  • Was ist wenn keins dieser dinge zutrifft:

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    1.länger als ein Jahr zusammenleben,

    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Somit kann man doch "eigentlich" nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen oder ?

    Sind alle Merkmale erfüllt dann eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vor.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Somit kann man doch "eigentlich" nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen oder ?

    Es muss nur ein Merkmal zu treffen und die Umkehr der Beweislast trifft

    nach einem Jahr den Leistungsberechtigten. Aber es ist müßig sich jetzt

    darüber Gedanken zu machen, denn das Jobcenter setzt jetzt schon alles

    daran eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nachzuweisen.

    Bitte alle Unterlagen wahrheitsgemäß ausfüllen und einreichen. Nichts

    vergessen anzugeben, auch der Antrag auf ALG I muss angegeben

    werden.

    Gruß

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