Teilzeit mit Aufstockung - Muss eine AU auch zum Jobcenter?

  • Hallo! :hi

    Das ist mein erster Beitrag und die Fragen sind ziemlich simple (und dennoch habe ich nichts dazu im Netz gefunden).

    Ich arbeite Teilzeit und werde Aufgestockt. Wenn ich nun krank bin, schicke ich meine AU zum Arbeitgeber. Muss ich eine Kopie auch zum Jobcenter schicken, oder haben die damit gar nichts mehr zu tun?

    Und falls sie nichts damit zu tun haben, würden sie vom Arbeitgeber jemals erfahren, dass ich krankgeschrieben war?

    MfG

  • Danke für deine Antwort.

    Ich bin ja in einem sozialversicherungspglichtigen Job. Ich werde also nicht mehr vermittelt und habe auch keine Termine (wenn ich keine mache).
    Meine Frage bezieht sich eher darauf, ob ich das machen MUSS nach Gesetzeslage.

    VG

  • So lange Du nicht genug verdienst und hilfebedürftig bist, kannst Du rein rechtlich betrachtet vermittelt werden, musst Dich ggf. in besser dotiert Stellen bewerben und kannst und zu Terminen geladen werden.

    Falls Du noch eine gültige Eingliederungsvereinbarung haben solltest, ist darin mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verpflichtung enthalten, innerhalb von 3 Tagen jede Erkrankung anzuzeigen. Das ergibt sich aus § 56 Absatz 2 SGB II.

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