Versagen von Leistungen und Erstattungsansprüche vom Jobcenter

  • Mein befristeter Arbeitsvertrag lief Mitte Dezember aus.Aufgrund meiner Schwangerschaft

    ging ich in den Mutterschutz. Monate vor Auslaufen des Vertrages meldete ich mich arbeitsssuchend und fragte nach Leistungen nach der Entbindung im Januar.

    Die Bundesagentur für Arbeit fühlte sich nicht zuständig und schickte die Gehaltsbescheinigung

    des Arbeitgebers zurück. ich wendete mich an das Jobcenter.Es werden immer neue Unterlagen gefordert und die Bearbeitung abhängig gemacht davon. Ich wurde mittellos, kam in die Klinik , hatte Angst vor Verlust des Krankenversicherungsschutzes, konnte die Miete nicht zahlen.

    Beantragte Vorschuss vom Jobcenter oder vorläufige Bewilligung. Bescheide wurden nicht

    erteilt trotz Rückfrage. Negativbescheinigung der Bundesagentur sollte vorgelegt werden,

    das Schreiben der Bundesagentur allein , dass sie nicht zuständig seien , reichte nicht aus.

    Persönliche Vorstellung zwingend erforderlich für die Negativbescheinigung, ich lag aber

    in der Klinik. Es wurden kleinere Beträge überwiesen seitens des Jobcenters , nicht

    nachvollziehbar, ohne Bescheid. Antrag auf Erstausstattung wurde nicht bearbeitet,

    Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht zur Kenntnis genommen. Sachbearbeiterin möchte

    nur telefonisch reagieren.

    Zuerst wurde behauptet, dass mein Antrag und die Unterlagen nie eingegangen wären,

    man fände nichts im System. Ich konnte Zeugen benennen und hatte Einschreiben

    versendet mit Rückverfolgung und Bestätigung des Einganges im Jobcenter.

    Es handelt sich um ein kommunales Jobcenter, angeblich wäre somit Datenabtausch,

    Amtshilfe unter Behörden wie der Bundesagentur ect. ausgeschlossen.

    Wenn ich nun nicht bis Ende dieser Woche Kindergeldbescheid, Erziehungsgeldbescheid, Unterhaltsvorschuss, Meldebescheinigung der Familie vorlegen kann, bleibt es beim Versagen

    von Leistungen. Es kann aber nicht beigebracht werden, so schnell hatte ich die Geburtsurkunde

    nicht, die Grundvoraussetzung ist für Anträge.

    Mutterschutzgeld zahlt die Krankenkasse nicht aus , benennt die Summe nicht seit Dezember, Jobcenter hat aber Erstattungsanspruch angemeldet darauf, Krankenkasse forderte nun die

    Höhe der Erstattungssumme vom Jobcenter an ect.

    Ich als Betroffener bin außen vor, es wird nicht transparent gearbeitet, ich kann keine Bescheide überprüfen lassen, weil es keine gibt! Und das nennt sich "bevorzugte Bearbeitung", im Jobcenter.

    Ich stille , bin gesundheitlich nicht fit und völlig am Ende, mit dem Säugling im ÖPNV nur auf Ämtermarathon soweit es geht.

  • Und doch wirst du die Kraft finden müssen, die Geburtsurkunde zu beschaffen und die ganzen Anträge zu stellen. Ich weiß jetzt auch nicht, ob das wirklich so kompliziert ist mit der Geburtsurkunde. Bei mir ist das jetzt zwar schon über 20 Jahre her, aber mein Mann hat die sofort nach der Geburt beim Standesamt bekommen.

    Ansonsten musst du halt Fristverlängerung beim Jobcenter beantragen.

    Was ist denn mit dem Vater des Kindes, was mit Verwandten oder Bekannten, die mal helfen könnten?

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