Bürgergeld - Kann ich mit Bürgergeld Detektiv werden - Tätigkeit ausüben?

  • Kurze Vorgeschichte,

    Und ich Versuche mich wirklich kurz zu fassen..

    Es geht wirklich nur ums Amt.

    Auffällige und schwere Kindheit (ja ich bin nicht alleine).. bin unvermitteltbar.. ,kein Abschluss, keine Ausbildung, ehemalig inhaftiert in der Jugend.

    Ich finde immer wieder selbst Arbeit, bin aber anscheinend Grade gut genug für die gesamte Probezeit..

    Bei meiner vorletzten Tätigkeit als Verkäufer/Promoter.. Kamm jemand auf mich zu (nicht das erste Mal) und klagte darüber daß er glaube seine Frau betrüge ihn, usw..

    Er würde sie gerne beschatten, auf die Probe stellen usw.

    Ich bin Recht schlau, hab einige Erfahrungen, kenn mich Recht gut aus...

    Hab ihn in 15min erklärt wie was machbar/zu machen ist..

    Ihm fiel die Kinnlade runter wollte mich für die Tätigkeit beauftragen und entlohnen etc

    Ich hab's umsonst gemacht ( sie war Untreue) eine Woche lang hab ich noch Seelsorge sein dürfen.. ( hab auch vollkommen Mitgefühlt)

    Die Poernte :

    Ich werde nicht vermittelt und sitze momentan auf ALG 2..

    Kann ich nicht Detektiv werden ?(ja ja.. "wenn ich überhaupt Auftraggeber bekomme)

    Bekomme ich Probleme mit dem Jobcenter?

    Wenn's läuft bin ich natürlich weg vom Amt?

    Einkommensgrenze macht den Unterschied..

    Wäre es grundsätzlich möglich?

    Ich will keine Einnahmen verschleiern,ich will weg vom Amt..

    Die Anfangszeit wäre wahrscheinlich finanziell nicht so prickelnd, Unterstützt mich das am die ersten Monate auch weiter?

    Und ja ich will der Tätigkeit trotz nicht schwarz verdienen..

    Wäre es grundsätzlich möglich und mit dem Amt vereinbar? Welche Hürden stehen vor dem Amt?

  • Hallo!

    Das Berufsbild des Detektiv und Informationen.

    Kann ich nicht Detektiv werden ?

    Was das Jobcenter davon halten würde entzieht sich der Kenntnis

    des Forums. Besprechen Sie Ihre Pläne bitte mit Ihrem

    Sachbearbeiter beim Jobcenter.

    Gruß

  • Reichen die Informationen nicht? Insbesondere sind doch die Voraussetzungen wichtig. Niemand hier kennt dein Führungszeugnis. Hiernach

    ehemalig inhaftiert in der Jugend.

    scheint es ja nicht so blütenweiß zu sein.

    Ansonsten kann dich niemand daran hindern, ein Gewerbe anzumelden. Das schlimmste, was passieren könnte, ist, dass das Jobcenter das quasi nicht ernst nimmt und trotzdem versucht, dich in abhängige Arbeit zu vermitteln.

    Hinzu kommt, dass eine Selbstständigkeit nicht nur aus dem Verrichten der Tätigkeit selbst besteht. Auch das Drumrum sollte beherrscht werden.

  • Hallo!

    nichts desto trotz wollte ich ein paar Infos und Meinung einholen.

    ?? Meinungen zu was?

    Auffällige und schwere Kindheit (ja ich bin nicht alleine).. bin unvermitteltbar.. ,kein Abschluss, keine Ausbildung, ehemalig inhaftiert in der Jugend.

    Das allein reicht nicht, um Empfehlungen abzugeben. Es fehlt das

    Alter, die Familienverhältnisse verheiratet, eventuell Kinder?

    Ich werde nicht vermittelt und sitze momentan auf ALG 2..

    Wie lange im Leistungsbezug? Off Topic ein bisschen Lebenshilfe,

    denn die scheint hier vonnöten zu sein. Die eigene Lebensplanung

    an sich kann Ihnen niemand abnehmen. Und sicher gibt es Möglichkeiten,

    die helfen Ihre Situation zu verbessern.

    Ein Gewerbe anmelden ohne Hintergrundwissen ist nicht gerade

    das, was man einem Menschen raten sollte, wenn er sich in Ihrer

    Lage befindet. Wohl eher Angebote, wie ....

    Mit Hilfe des Jobcenters den Schulabschluss nachholen

    Eins ist Voraussetzung für jede Veränderung, Ihr eigener Wille etwas

    ändern zu wollen.

    Suchen Sie sich eventuell vor Ort bei Ihnen ein Sozialberatungsstelle

    von den Caritas, eine Erwerbslosenberatung und besprechen dort Ihre

    Situation, bevor Sie sich an Ihr Jobcenter wenden.

    Gruß

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