ALG I Anspruch und Frage zur Anwartschaft

  • Hi,

    mein alter Arbeitsvertag wurde kurz vor Ablauf unerwartet nicht verlängert. Habe jedoch kurzfristig eine neue Arbeitsstelle gefunden. Folgendes Problem besteht nun:

    Aufgrund bürokratischer Angelegenheiten (u.a. Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses), gilt mein neuer Arbeitsvertrag später und ein nahtloser Anschlussvertrag war für mich leider nicht möglich. Ich bin also für eine unbestimmte Zeit ohne Arbeit. Ich gehe aktuell von ca. 2 Wochen aus, weil es das letztes Mal so lange dauerte. Es kann jedoch auch länger dauern und habe kein Einfluss drauf.

    Ich habe die letzten 6 Monate Vollzeit versicherungspflichtig gearbeitet. Davor war beim Jobcenter angemeldet und habe ALG2 bezogen. Mein Bewilligungszeitraum endete genau am selben Tag wie mein alter Arbeitsvertrag. Konnte dem Jobcenter erst sehr kurz davor davon mitteilen, weil mein Arbeitsvertrag sehr kurzfristig und unerwartet nicht verlängert werden konnte. Die Mitteilung war jedoch noch innerhalb des Bewilligungszeitraums.

    Frage:

    Habe ich Anspruch auf ALG I? Falls ja, wie wird das überhaupt berechnet? Mein durchschnittlicher monatlicher Bruttolohn auf 12 Monate verteilt? Dann nochmals halbieren, falls mein neuer Arbeitsvertrag 2 Wochen nach der Arbeitslosigkeit gilt?

    Oder was ist mein aktueller Status, wenn ich bereits eine Jobzusage habe und der Vertragsbeginn nur von Bürokratie abhängig ist?

    Wäre dankbar, wenn mich hier jemand aufklären könnte. Dann bin auf mögliche Jobcentergespräche vorbereitet.

    lg

  • Wenn du nur 6 Monate gearbeitet hast und es keine weiteren ungenutzten Vorversicherungszeiten in den letzten 30 Monaten gibt, dann hast du keinen Anspruch auf ALG 1.

    Soweit dir nicht noch diesen Monat der letzte Lohn zufließt, müsstest du ALG 2 beantragen.

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