Anspruch auf Erstausstattung?

  • Hallo,

    Ich habe bei der Wohnungssuche festgestellt dass meist keine Einbauküche vorhanden ist. In meiner jetzigen Wohnung ist eine EBK Teil der Wohnungsausstattung inkl. Waschmaschine. In der Wohnung davor ebenso.

    Würde ich bei Umzug Kühlschrank, Spüle etc. und Waschmaschine vom JC gestellt bekommen? Auch wenn es nicht meine erste Wohnung ist... Ich habe einfach keine EBK die ich mitnehmen könnte und müsste alles neu kaufen.

    Was denkt Ihr ?

    Alfie

  • Wenn du nachweisen kannst, dass du diese Möbel/Geräte noch nie besessen hattest, weil sie immer zur Wohnung gehört haben, dann ist das Erstausstattung, die beantragt werden kann.

    Also noch nie heißt aber auch "noch nie". Also auch nicht in Wohnungen davor. Bei der Küche kann ich das ja noch nachvollziehen, aber eine Waschmaschine ist doch eher selten eine vermieterseitige Wohnungsausstattung.

  • Okay Danke. Also werde ich die beiden Mietverträge vorzeigen. In der jetzigen Küche ist eine WM eingebaut. Davor hatte ich eine andere... muss ich mir dann wohl neu kaufen.

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