Angemessenheit des Wohnraums und Mietschulden

  • Servus,

    mich interessiert folgende Frage:

    Ich lebe seit 9 Jahren in meiner Wohnung welche 74m2 hat und 440,00€ Kaltmiete

    ( 540,00€ Warmmiete ) kostet. Die Wohnung hatte ich bereits vor meiner Arbeitslosigkeit,

    sodass mir das JC die Wohnung genehmigt hat.

    Dies ist nun einige Jahre her und ich habe indes auch keine Aufforderung zur Mietminderung erhalten. Leider habe ich mir 2 Mieten zu Schulde kommen lassen, woraufhin ich das

    JC gebeten habe die MIete direkt an den Vermieter zu überweisen. Dies klappt wunderbar

    seit ca 2 Jahren.

    Nun hat mir der Vermieter verständlicherweise die Kündigung wegen Mietschulden ausgesprochen.
    Das JC sagte mir aber nun das ich kein Darlehen bekommen kann da die Wohnung als unangemessen gilt. Dazu muss ich sagen das es schier unmöglich ist auf dem freien Wohnungsmarkt aktuell eine Wohnung zu finden welche dem Mietspiegel des JC in

    Schleswig-Holstein entspricht.

    Kann ich dagegen irgendetwas tun? Wenn das JC die Wohnung über so einen langen Zeitraum klaglos hinnimmt das sie mir das Darlehen wegen evtl. Wohnungslosigkeit verwehrt ?

    Danke für eure Hilfe

  • Wenn die Wohnung unangemessen teuer ist, ist sie nicht erhaltenswürdig. Die Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig. Dass das JC seit ca. 2 Jahren nicht gemeckert hat, mag an den Sonderregelungen zur Coronapandemie liegen.

  • Bis 31.12.22 galten (siehe schon Tamar) die Sonderregelungen für die Coronapandemie.

    Ansonsten gebe ich Dir mit:

    Es geht hier um rund 1000 Euro. Da böte sich eigentlich auch die Frage an, ob Du nicht eine private Lösung im Freundes- und Bekanntenkreis arrangiert bekommst.

    Dass 74 Quadratmeter Wohnraum für eine Person sicher nicht von der Mehrheit der Bevölkerung als ein Ausdruck vom Leben am Existenzminimum, das von staatlichen Fürsorgeleistungen finanziert wird, angesehen wird, dürfte auch ziemlich eindeutig sein.

    Betrachtet man die Kette der Geschehnisse, hast Du rein rechtlich betrachtet den Ausfall der 2 Monatsmieten zudem selbst verschuldet und anscheinend die Gelder vom Staat, die dafür vorgesehen waren, zweckentfremdet.

    Übrigens bringt Dir das bezahlen der 2 MM rechtlich auch nichts, falls der Vermieter (auch) eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hat und diese durchzieht. Die Zahlung heilt nur außerordentliche Kündigungen.

    Zu Deinem Argument, es gäbe keine angemessenen Wohnungen vor Ort: Du kannst auch anderswo hinziehen. Sobald die Wohnung nicht innerhalb der aktuellen Angemessenheitsgrenzen liegt und deshalb der Umzug im rechtlichen Sinn erforderlich ist, gibt es keine Begrenzung auf die Kommune. Du kannst bundesweit umziehen....und ja, es gibt eine Menge Gegenden, wo günstiger Wohnraum und freistehende Wohnungen vorhanden sind.

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