Anrechnung von angespartem Vermögen bei Pflegekind

  • Guten Tag zusammen,

    eine Familie im laufenden Leistungsbezug hat ein Pflegekind, die Vergütung ist für das JC. nicht anrechenbar, lediglich das Kindergeld wird angerechnet, mit welchen rechtlichen Gründen auch immer.

    Nun hat sich in einem doch schon recht langen Zeitraum ein gewisses Vermögen angesammelt. Die Frage ist, wenn nicht anrechenbare Einkommen wie dieses Pflegegeld zum Teil gespart wird, kann es dann dennoch als verwertbares Vermögen betrachtet werden?

    Meine persönliche Argumentation spräche dagegen. Man kann ja nicht Monat für Monat Geld verbrauchen, nur damit es weg ist.


    Ist es möglich sich ohne Angabe von Gründen aus dem laufenden Bezug abzumelden? D.h. auch ohne einen neuen Arbeitsplatz zu haben oder anderen Einkünften?

  • Das kommt drauf an. Wenn der Verzicht erklärt wird, um irgendwelche gesetzlichen Regelungen zu umgehen, ist der Verzicht unwirksam. Wenn du das also z. B. machst, um der Anrechnung von Einkommen bei Verteilung auf 6 Monate zuvorzukommen, dann ist das unwirksam.


    Also dein Vermögen. Dazu gibt es nicht viele Entscheidungen, aber der BGH Beschluss vom 29.01.2020 - XII ZB 500/19 als auch das SG Stade vom 27.11.2014 - S 33 SO 65/14 sehen in der Berücksichtigung als Vermögen keine Härte. Das sind zwar Entscheidungen zum SGB XII, die sind aber analog auf das SGB II übertragbar.

    Und der Betrag liegt jetzt tatsächlich schon oberhalb 40.000 Euro für dich zzgl. 15.000 Euro für jede weitere Person der BG?

  • Nein, noch innerhalb der Freigrenze.


    Ok, danke sehr. Es geht primär darum, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Möchte aber öffentlich nicht die Details beschreiben, auch wenn es anonym ist.

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