Kosten der Unterkunft und Karenzeit beim Bürgergeld

  • Hallo

    Bin Neu Hier

    Habe eine Frage zur Karenzeit der Miete.

    Ich habe Hartz4 bezogen jetzt Bürgergeld.

    Mir wurde damals die Miete gekürzt da die Miete angeblich zu Teuer sei.

    Das ist jetzt ei Paar Jahre her , das gekürzte wurde vom meinem Anspruch bezahlt an Vermieter.

    Meine Frage ist

    Habe ich jetzt ein Anspruch auf die Gekürtze Miete durch diese Karenzeit ?

    Oder ist es nur für Menschen die einen Neu Antrag stellen ?

    Wäre sehr Dankbar über eure Erfahrungen

  • Die Logik des Gesetzgebers hinter der Regelung ist die Folgende:

    Wenn Du bereits seit ein paar Jahren Leistungen vom Jobcenter bekommst und auch bereits ein paar Jahre eine Mitsenkung besteht, hattest Du inzwischen erst recht sehr viel Zeit, um Dir eine neue Wohnung zu suchen, die nicht zu viel kostet.

    Für diese Fälle soll es deshalb keinen "Neustart" durch die Karenzzeitregelung geben.

    Du hast aber einen Vorteil in so einer Situation: Du kannst Dir auch jetzt noch eine neue Wohnung suchen, die den Werten Deines Jobcenters für eine angemessene Wohnung entspricht. Evtl. kommt auch eine Sozialwohnung für Dich in Frage. Falls und sobald Du eine Wohnung findest, die Dir zusagt, kannst Du einen Antrag beim Jobcenter auf Erteilung der Zusicherung für einen Umzug und Übernahme der Kosten stellen. Das geht auch heute noch.

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