Hallo , ich habe heute mal eine Frage. Ich habe hier jetzt ein paar Mal gelesen, das es mehrbedarf gibt wenn man Warmwasser über einen Boiler bereitet. Ich habe folgende Situation. Im Bad habe ich über die normale Therme Warmwasser, aber in der Küche einen Boiler. Das habe ich nie angegeben, weil ich nicht wusste , das es relevant wäre. Nun meine Frage , kann ich das nun nachträglich einfordern?? Und wenn ja wie muss ich das nachweisen, bzw beantragen. Danke schon mal für eure Hilfe
Kosten der Unterkunft SGB II - dezentrale Warmwasser und Anspruch
- bea2760
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Mit einem Überprüfungsantrag geht das ein Jahr rückwirkend. Wenn es in deinem Mietvertrag drin steht, kannst du es, damit nachweisen, ansonsten mit einer Bestätigung des Vermieters.