Abgebrochenes Studium - Eigene Wohnung - ALG II Anspruch und Unterhaltspflicht der Eltern

  • Hallo,

    ich hab mal eine Frage zum Anspruch auf ALG II bei U25. Ich bin 24 Jahre alt, habe seit Jahren eine eigene Wohnung und keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern. Nun habe ich mein Studium (Erstausbildung) abgebrochen. Ich bin jetzt also arbeitslos. Meine Eltern sind zwar zahlungsfähig, aber zahlen keinen Unterhalt mehr, da ich mich nicht in einer Ausbildung befinde. Habe ich jetzt einen Anspruch auf ALG II? Ein Berater vom Jobcenter behauptet, meine Eltern seien U25 automatisch unterhaltspflichtig (laut SGB II), unabhängig von meiner Arbeitslosigkeit, und dass das Jobcenter aber bei Zahlungsverweigerung meiner Eltern trotzdem ALG II in voller Höhe auszahlen würde. Stimmt das?

  • Nein, das stimmt nicht. Du bildest weder eine Bedarfsgemeinschaft mit ihnen noch bist du in der Absicht, Leistungen nach dem SGB II zu beziehen dort ausgezogen, noch besteht momentan wegen deinem Studienabbruch ein Unterhaltsanspruch nach BGB. Du kannst, soweit Hilfebedürftigkeit vorliegt, also einen Antrag stellen.

  • Vielen Dank für die Antwort. Also kann man sagen, dass ich mit Sicherheit einen Anspruch habe? Warum liest man dann überall immer, dass ein Antrag bei U25 (und zahlungsfähigen Eltern) quasi unmöglich ist? Wäre mein Fall dann sowas wie eine seltene Ausnahme? Und würde das Jobcenter trotzdem zahlen, wenn es von einer Unterhaltspflicht der Eltern ausgeht (so wie der Berater meinte)?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!