Eingliederungsvereinbarung - ALG II - Behinderung und Fragen

  • Hallo,

    vorab: Ich bin neu hier und falls ich gegen irgendwelche Regeln verstoße dann schon mal Sorry.

    Ich bekomme seit dem 01.12.2022 ALG2 und habe Heute eine Eingliederungsvereinbarung per Post bekommen, die ich sofort unterschreiben und wieder zurück schicken soll.

    Problem oder womit ich nicht einverstanden bin ist: Dass die Anzahl der Bewerbungen mit 25 mir etwas hoch erscheint und auch der Nachweis (innerhalb von 3 Tagen -Nicht Werktagen) unaufgefordert vorlegen (mit Unterschrift der entsprechenden Firma oder Sendebericht bei Mails, ausgedruckt). Mir wäre es lieber wenn mein "Wort" reicht. Zum anderen ist es in meinen Alter 53 Jahre z.Z. gar nicht so einfach eine Stelle zu finden (20% Behinderung und stark eingeschränkt wie nichts schweres heben, kein Schichtdienst eine OP, die zwar nicht lebensgefährlich ist, mich aber für etwa 1-3 Monate außer Gefecht setzt steht in den nächsten Tagen auch an).

    Frage: Wie sollte man nun vorgehen? Nach allem was ich in der kurzen Zeit gelesen habe sollte man dem Sachbearbeiter schriftlich per Mail um Änderung bitten (z.B. mit 5 Bewerbungen/Monat, anderen Nachweis, keine Sanktion, falls Bewerbung mangels Stellenangebote erfolgt). Dann wird wahrscheinlich ein Verwaltungsakt kommen und dann sollte man zum gleich zum Anwalt und die Chance ist etwa 50:50 -Etwas besser, wenn man selber um eine Änderung gebeten hat als wenn man alles von vornherein abgelehnt wird. Dann kommt noch hinzu, dass ich wegen einer starken Erkältung noch 1 Woche krankgeschrieben bin (habe dem Jobcenter am gleichen Tag eine Mail geschickt). Bringt es etwas um Zeit zu schinden, wenn ich mich erst dort damit melde, wenn ich wieder gesund bin? -Wenn ich Glück habe darf ich ab März woanders anfangen und müsste mich mit dem Amt nicht solange rumärgern.

    Vielen Dank schon mal

  • Mit einem GdB von 20 gilt man nicht als behindert. Das fängt erst mit einem GdB von 50 an, ab 30 kann man sich ggf. gleichstellen lassen.

    Wenn du mit der Eingliederungsvereinbarung nicht einverstanden bist, musst du in Verhandlungen darüber eintreten, also Gegenvorschläge machen. Allerdings wird man sich auf "keine Nachweise, mein Wort muss reichen" garantiert nicht einlassen.

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