Eingliederungsverbarung - Behinderung - welche Tätigkeit oder Erwerbsminderungsrente

  • Hallo Leute und schönes Wohenende ! :hi

    Ein Glük das es ein solches Forum gibt bin , habe es über google suche gefunden.

    Zu mir: bin 55 Jahre alt und nun an Taubheit schwerhörig (80%) seit 2021 (von geburt an) die Ohrhaare fehlen. Schwerhörigkeit von Geburt an 60% da hörte ich noch recht gut heute sind es 80%.
    Heisst konkret: Hören geht mit neuen Hörgeräten (mini klein) auf kleinen raum mit 1,5 metern abstand einigermassen.
    Wo es laut ist und viele Geräusche gibt wie im Supermarkt, da verstehe ich nix mehr erst recht nicht wenn der andere maske trägt, hören ist da nicht möglich bzw, das gesprochene zu verstehen.

    Autofahren geht auch nicht (kein FS) , ich sehe das Auto kommen auf der Strasse, doch höre es erst ab 2 meter Entfernung früher nicht.

    Vor Jahren mit 60% Hörminderung hörte ich noch recht gut, habe als Maschinist gearbeitet 3 Schichten und Akkord, im Paketdienst, etc,etc...(Handwerksberuf erlernt) geht heute alles nicht mehr. Telefonieren geht auch kaum. Aber Hörgeräte sind ja ausreichend sonst hätte es die AOK nicht bezahlt macht Sinn oder?


    Bin seit 2014 in Hartz IV seit 2018- 2020 wegen mittelschwerer Depression war ich in Behandlung (mittelschwere Depresion) und nehme auch weiter antidepressiva medis, Bluthochdruck medis und Diabetes Janumet. Das sind insgesamt 8 Tabletten täglich.

    Nun ist vieles passiert seit Corona ich hat man mich die letzten 2 Jahre in Ruhe gelassen, nun kommt Termin wegen Massnahmepakete (EGV) , laut schreiend und fett gedruckt im Brief.

    was soll ich da nun tun?
    An Massnahmen teilnehmen mit vielen Teilnehmern und Maskte tragen wie soll ich da hören können (große Räume). Oh macht Sinn ....

    Wohin soll ich Bewerbungen schreiben? Wo kann ich eigentlich noch arbeiten- Hilfstätigkeiten, in welchen Bereichen überhaupt? An welche Arbeitgeber woher soll ich wissen anhand der Stellenanzeigen- wer Gehörlose einstellt oder an Taubheit grenzende?

    EM Rente Antrag stellen? Habe aber nicht genug Mindestzeit zusammmen. (war viele jahre selbständig) , wenn man mich zum Amtsarzt schickt der hat garantiert auch keine Ahnung von dieser Materie, wie denn auch.

    Die große Frage an euch ist ja, wie so etwas dem Sachbearbeiter klar machen? Wie ich das Jobcenter kenne, haben die null Ahnung in welchen Bereichen Hörlose oder an Taubheit grenzend Menschen überhaupt arbeiten können. Und wenn mein Antrag auf EM Rente abgelehnt wird , schicken die mich vielleicht in eine Behindnertenwerkstatt (reha) ohne weitere Vergütung

    (ich war mal dort auf Tag der offenen Tür durch die Tagesklinik in 2017 ) , nur damals bei einem Gespräch bei der Bundesagentur (mit anwesenheit vom Sozialarbeiter der Tagesklinik) hieß es;

    "Für die Behindertenwerkstatt reha sind Sie nicht krank genug (bei 60% Hörverust) ich kann arbeiten gehen kann alles machen bei mittelschwerer depression....blablabla Dummschwätz..... und von der Behindertenwerkstatt bekam ich damals den Hinweis das es in dern 2 Jahren reha keine zusätzliche Vergütung oder Mehrbedarf gibt.(bekomme nur die Fahrt mit der Bahn bezahlt)

    Schwierig das alles. Heute wo sich so viele Menschen geändert haben zum positiven die SB vom Jobcenter garantiert nicht.
    Wie das alles dem SB klar machen? Wie Antrag auf EM stellen aus Hartz IV heraus und auch bewilligt bekommen?

    Dazu muss es ja so sein das ich nicht mehr wie 3 stunden am tag arbeiten kann, klar kann der Amtsarzt feststellen klar doch...(scherz) ich kann nicht einmal einfache Liegesteütze machen weil da die arme zittern.

    Und wegen Dianbetes II, ich esse kalorien und kohlenhydratarm, 1200 kalorien am Tag wie das jemanden klar machen das man da nicht viel Kraft und Energie haben kann.
    Habe innerhalb zwei Jahre von 118kg abgenommen auf 81 kg.

    Schwierig das alles. Kann es dem SB im Jobcenter nur beweisen wenn ich grösseren Abstand halte und er merkt ich verstehe nichts.

    EGV einfach nicht unterschreiben? Dann kommt garantiert Verwaltungsakt- also davon habe ich dann auch nichtsund dann Sanktionen dazu.


    Dann müsste in der EGV schon drinstehen, das die Integrationsdienste hinzugezogen werden (was die Jobcenter nicht gerne tun) der MED, Antrag auf EM Rente was weiss ich alles....nicht einfach nur Massnahmen besuchen in großen Räumen und Maske wo ich dann nichs höre ist sinnlos sowas.

    uffff genug geschrieben heute, vielleicht habt Ihr Tips für mich ? Habe nächste Woche Freitag Termin.

    Schönen Sonntag allen hier! :-willkommen


    Danke, jedoch diese neuen sanktionsfreien kooperationspläne kommen erst zum Juli 2023, daher wollen die überall noch schnell jedem eine EGV aufrdrücken so scheint es mir. Wie soll ich dem SB klar machen da sich fast taub bin (80% Hörverlust) bei Massnahmen in einem Raum mit vielen Teilnehmern und masken nichts höre ? (mein erster thread hier)

    Wie dem klar machen wenn ich Bewerbungen schreiben soll, an wen denn ? Für welche Hilfstätigkeiten überhaupt wenn man fast taub ist?

    Am besten bei Termin dem SB zeigen wenn ich 2 meter abstand halte das ich Ihn dann seine Sätze kaum noch verstehe.

    Was anderes fällt mir da nicht ein. Und einfach eine EGV nicht unterschreiben wo nicht drin steht das man Integriationsdienste hinzuziehen muss und auch Amtsarzt wegen EM Rente brauch ich gar nicht unterschreiben das Ding.

    Auf meine Wünsche werden die nicht eingehen ist ja bekannt.

    Mein Antrag wurde schon im Sommer bewilligt bis Juni 2023, doch wenn ich eine EGV nicht unterschreibe kommt Verwaltungsakt, habe ich dann auch nichts davon. ufffff...

    Schönen Sonntag noch !

    Bitte im eigenen Thema bleiben - Zwei Beiträge zusammengefügt

  • Wenn sich die Hörleistung verschlechtert hat, gibt es dazu ja sicherlich entsprechende Atteste oder Gutachten. Pack das alles zusammen, nimm es mit zu deinem Termin und stell die Fragen dort. Bitte darum, dass ein Ärztliches Gutachten veranlasst wird, ob du noch erwerbsfähig bist und wenn ja, was für Tätigkeiten in Betracht kommen.

  • Hallo Tamar,

    wenn die mich zum Amtsarzt schicken,wird der Unterlagen von meinen Ärzten einholen beispiel HNO Arzt.
    Nur sowas wie Gutachten machen Ärzte schon lange nicht mehr, bezahlt die Kasse nicht.Heisst wenn der Amtsarzt meine Hörtest Auswertung sieht mit den noch vorhandenen Frequenzen, dann weiß der noch lange nicht in welchem Abstand ich Sprache gut verstehe oder ich ich auch gut höre wenn der andere Maske trägt, geht daraus kaum hervor, nur sowas wie ich höre erst ab 80-89 DB (dezibel) Töne.

    Ihr kennt doch sicher hier im Forum die Amtsärzte, die werden ja dafür bezahlt das man eben nicht erwerbsunfähig ist (für das Jobcenter als auch für die Rentenversicherung) bin kritisch gegenüber Ärzten von meinem ganzen Leben Kampf mit meinen Ohren.

    Der wird dann sagen: "Sie können eigentlich alles machen, ausser in Bereichen wo Sie gut Hören müssen" klingt ja irgendwie bekloppt sowas, schließt sich ja eigentlich aus sowas. Für das Jobcenter bedeutet sowas grünes Licht- ich kann alles machen....bin erwerbsfähig. Erwerbsunfähig ist man, wenn man unter 3 Stunden nur arbeiten kann ,das ist die Schwierigkeit bei dieser Sache.


    Ok dann eben abwarten oder selber EM Rente Antrag stellen, dann hat das Jobcenter erstmal Ruhe zu geben.Bis dann ab Juni 2023 diese neuen Kooperatonsvereinbarungen kommen die ja angeblich nicht mehr sanktioniert werden- glaube ich nicht - bis dahin zum Juni 23 wird den Politikern was einfallen um eben diese Kooperationsvereinbarungen sanktionsfähig zu machen, abwarten...

    Wenn ich EM Rente Antrag stelle und wird abgelehnt geht das Spiel wieder von vorne los mit den Maßnahmepaketen...und für Reha Werkstatt bn ich angeblich zu fit (2018) solche Eigenungstest machen übrigens nur die Bundesagentur für Arbeit mithilfe von Sozialfacharbeitern der Tagesklinik oder Integrationsdiensten , anders kommt man von Hartz IV heraus nicht zu diesen Eignungstest. In der Reha Werkstatt hat man 2 jahre Ruhe vor dem obcenter, danah gilt man als ausgesteuert so habe ich das verstanden dann gehts nicht mehr weiter, danach bekommt man dann wieter Bürgergeld oder eben Grundsicherung und hat Ruhe vor dem Jobcenter (korrigiert mich wenn ich da irre) .

    Schwierig man weiß ja nicht im voraus was der SB in die EGV alles reindrücken wird. Ich nehme alles von meinem HNO Arzt die Auswertung mit, meine ganzen Krankmeldungen mittelschwere depression von 2016-2020, Tagesklinik befund (2018) , mehr kann ich ja nicht machen.

    EM Rente ist schwer zu bekommen (denke ich) denn auch Menschen die blind sind oder taub, können arbeiten sind erwerbsfähig.

    Uffff nun erstmal schönen Sonntag an alle hier jetzt abendessen und etwas abschalten...

  • Was bei einer ärztlichen Begutachtung heraus kommt, weißt weder du noch ich. Über solche ungelegten Eier lohnt sich keine Diskussion. Das ist Zeitverschwendung.

    Dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente Wir, wenn Du keine ausreichenden Vorversicherungszeiten hast, innerhalb kürzester Zeit abgelehnt. Das wird das JC erstmal recht wenig interessieren.

  • a) In dem Moment wo Antrag auf EM rente gestellt wurde, darf das JC keine EGV vereinbaren und hat auf Rückantwort der Rentenversicherung zu warten.

    b) Wie vdk und sovd ausführlich erklären und deren Mitglieder auch Rechtsbeistand geben, kann man sehr wohl aus Hartz IV heraus ohne das man die Mindestzeiten erfüllt hat, EM Rente bekommen bzw. Grundsicherung. Hartz IV Jahre werden angerechnet.

    Und wichtigstes Kriterium um EM Rente zu bekommen ist: man kann nicht mehr wie 3 stunden am Tag arbeiten.

    Wenn ich morgen EM Rente Antrag stelle, dann darf das JC am Freitag mit mir vorsert keine EGV abschließen, dürfen die gesetzlich gar nicht.

    Oder darf schon eine kleine EGV machen, wo eben nur drinsteht das die Erwerbsfähigkeit anhand MED geprüft wird mehr nicht mehr nicht.

    Hatte auch schon so eine EGV danach ist 1 jahr nix passiert...

    Hier erklärt es der sovd auf seiner website:

    EM-Rente aus "Hartz IV" beantragen - erfülle ich die Voraussetzungen?

    Hier der entsprechende Text der website des sovd hier hat der Gesetzgeber reagiert;


    Anrechnungszeiten - Deutsche Rentenversicherung

    Denn seit Januar 2011 überweist das Jobcenter keine Beiträge mehr an die Deutsche Rentenversicherung.

    Wir bleiben sachlich und beachten die Forumsregeln

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  • a) In dem Moment wo Antrag auf EM rente gestellt wurde, darf das JC keine EGV vereinbaren und hat auf Rückantwort der Rentenversicherung zu warten.

    Nö. Nur, wenn seitens des Jobcenters Zweifel an der Erwerbsfähigkeit bestehen, da eine Eingliederungsvereinbarung nur mit erwerbsfähigen Personen geschlossen werden darf. Und das ist nur der Fall, wenn der ÄD der BA zu dem Schluss kommt, dass du erwerbsgemindert bist. Nicht, wenn du es einfach mal so behauptest.

    b) Wie vdk und sovd ausführlich erklären und deren Mitglieder auch Rechtsbeistand geben, kann man sehr wohl aus Hartz IV heraus ohne das man die Mindestzeiten erfüllt hat, EM Rente bekommen bzw. Grundsicherung. Hartz IV Jahre werden angerechnet.

    Nö. Rente bekommt man nur, wenn man eingezahlt hat und Mindestfristen vorweisen kann. Und Grundsicherung bekommt man nur, wenn die Rentenversicherung die Erwerbsminderung festgestellt hat, was nicht passiert, wenn sie bereits wegen fehlender Versicherungsjahre ablehnt, da dann gar keine Gesundheitsprüfung gemacht wird.

    Diese wird dann nur auf Antrag des Jobcenters gemäß § 44a SGB II ("gutachterliche Stellungnahme") gemacht. Und wenn der ÄD der BA sagt "ist erwerbsfähig", wird das

    erst gar nicht veranlasst.

    Anträge kann man natürlich immer stellen. Die Aussage, dass du die 5 Jahre nicht erfüllst, kam von dir. Die Anrechenzeiten zählen da nicht rein. Diese mindestens 36 Monate sind eine gesonderte Hürde und nur für die gelten die Anrechnungszeiten. Die magst du erfüllen, aber die 5 Jahre Beiträge nicht. Jedenfalls nicht nach deiner eigenen Aussage.

  • Hallo,

    Zu den 5 jahre und 36 Monaten: die website von dem sovd Verband sagt dazu aber was ganz anderes .........mal lesen die sagen dazu was ganz anderes.

    Eigentlich wenn man direkt EM Rente Antrag stellt bei der jeweiligen Rentenversicherung dann beauftragen die einen Gutachter einen Amtsarzt der RV, nicht den Amtsarzt vom JC.

    Die Sache ist die die: die richtige Arbeitsvermittlung dürfen laut Gesetz nur die BA nicht die kommunalen Jobcenter , das heisst die JC können unterstützen und fordern von einem Massnahmen, Bewerbungen, hängen offene Stellen am schwarzen Brett aus, mehr machen die nicht und dürfen die auch nicht .

    Ob das jetzt die Sache besser macht keine Ahnung...

    Nur ich vertraue da eher der BA (ist ja nicht für mich zuständig) wenn es darum geht taube, gehörlose oder fast taube menschen wie ich, am Arbeitsmarkt zu vermitteln, die kennen die Arbeitgeber die solche Menschen einstellen, das JC mit Sicherheit nicht, wird aber so behauptet von denen.

    Das JC kann die Integrationsdienste hinzuziehen ob das Sinn macht? Die sind bei mir in der nächst größeren Stadt im JC ist quasi das gleiche...gleiche Instutition. Da ändert auch deren Amtsarzt nichts, der kann auch nicht sagen in welchen Betrieben ich mich bewerben kann, ok ist nicht seine Aufgabe.

    Ich werde dem SB jedenfalls diese Fragen stellen ob er weiß in welchen Bereichen für welche Tätigkeiten ich mich noch bewerben kann und bei welchen Arbeitgebern überhaupt (hier in meiner Region) , die Massnahme dazu muss auch passen, was soll ich in einer Massnahme wo ich kaum was höre ?

    Massnahme beispiel: großer Raum, viele Teilnehmer, alle tragen Masken, ok einfach still da sitzen und nach dem ersten Tag dem Massnahme Leiter der daran verdient sagen, "macht keinen Sinn ich höre nichts mit Maske", der kann dann das JC anrufen und mich wieder abmelden (das wird nicht sanktioniert) , scheinbar lernen es JC Sachbearbeiter nur auf diese harte Tour . (muss ja nicht bei jedem SB so sein)

    Das sind die Knackpunkte und die ghören rein in die EGV, macht es das JC nicht wird rigoros weiterkrank geschrieben beim Facharzt (mitelschwere depression) krankgeschrieben von 2016-2020, dann lasse ich mich von diesem Arzt eben weiter krank schreiben- fertig Ende der Diskussion.

    Aufgaben für den SB und den Amtsarzt falls die den einschalten;

    in welchen Massnahmen muss man nicht hören können?
    Bei welchen Arbeitgebern , bei welchen Tätigkeiten (Hilftätigkeiten) muss man nicht hören können?
    Da werden weder SB noch der Amtsarzt eine Antwort wissen -garantiert. Für was sind diese SB eigentlich da?

    War früher in meiner Jugend 3x jedes Jahr zur Untersuchung in der Uniklinik Würzburg die haben als beispiel ein Netzwerk, die wissen wohin sich Menschen mit meiner Behinderung wenden müssen, wenn es um Schule, Ausbildung und Arbeitsstellen geht, eigene Gehörlosen Schulen, Ausbildungsstätten und spezielle Arbeitgeber (region Würzburg) . Die haben da Antworten auf sowas, garantiert nicht das JC, eher noch die BA aber die sind nicht zuständig für mich. (ALGII)

    Und die Uniklinik Würtburg kann auch entsprechende Befundberichte anfertigen was mein hier regionaler HNO arzt nicht macht und kann, nur Zugfahrt von mir hier (Hessen) nach Würzburg kostet gute 100€ die ich nicht habe.

    Nur das von meinem Neurologen (Depression) und von meinem Akustiker, gute Hörtest auswertung die auch zeigt in welcher Entfernung ich noch Sprache verstehe und wieviel (in %) bei dem Hörtest vom HNO arzt steht sowas nicht dabei. (!) Das wird dann auch vorgelegt, nachgereicht. Falls die das akzeptieren, wharscheinlich nur vom HNO Arzt.

    Mein HNO arzt wollte mich schnell zur Uniklinik Frankfurt schicken wegen cochlea implantat , verdient wohl gute provision dran...a


    Übrigens die Hörtest Auswertungen vom Akustiker (nicht vom HNO Arzt !) wurden meiner AOK vorgelegt zur Kostenübernahme meiner neuen Hörgeräte (von 2021) ist ein guter Akustiker der hat detailiertere Auswertungen als der HNO Arzt die Unikliniken sowieso. Die HNO Auswertung habe ich bei der AOk nicht vorlegen müssen ein guter Akustiker, hat mich da auch gewundert.


    OK abwarten was der SB so vorschlägt....ich hatte mal eine EGV da stand nur drin prüfung Amtsarzt blablablabla....dann habe ich von denen 1 Jahr nichts gehört kann auch passieren sowas.

  • Die gehen ja auch davon aus, dass der Betroffene diese mindestens 5 Jahre zusammen hat und nur die Anrechenzeiten braucht, obwohl er in den letzten Jahren nur ALG2 bezogen hat.

    Nochmal: wer die 5 Jahre nicht zusammen bekommt, der wird gleich abgelehnt. Die DRV zahlt dich nicht für eine unnötige Begutachtung, wenn beim Rentenantrag so oder so nichts rauskommt.

    Den Rest bespreche mit deinem Vermittler. Das kann von hier aus sowieso niemand beeinflussen.

  • Hallo!

    Ergänzend noch Empfehlung mit auf den Weg geben.

    Nun ist vieles passiert seit Corona ich hat man mich die letzten 2 Jahre in Ruhe gelassen, nun kommt Termin wegen Massnahmepakete (EGV) ,

    Den Termin in jedem Fall wahrnehmen, denn das Sanktionsmoratorium

    endet Dezember 2022. Die EGV muss nicht sofort unterschrieben

    werden, kann mit nach Hause genommen werden, um sie zu prüfen.

    Sie können sie dann gerne anonymisiert hier im Forum hochladen.

    Abschließend noch von Tamar

    Wenn sich die Hörleistung verschlechtert hat, gibt es dazu ja sicherlich entsprechende Atteste oder Gutachten. Pack das alles zusammen, nimm es mit zu deinem Termin und stell die Fragen dort. Bitte darum, dass ein Ärztliches Gutachten veranlasst wird, ob du noch erwerbsfähig bist und wenn ja, was für Tätigkeiten in Betracht kommen.

    Ein Forum kann nur erste Einschätzung geben, die Sie beachten, oder auch

    ignorieren können. Letztendlich entscheiden Sie selbst, wie Sie sich verhalten.

    Gruß

  • Danke Tamar,

    habe wohl die Hörtest auswertung von HNO Arzt verschlampt (entsorgt) da steht drin an Taubheit grenzend schwerhörig.
    Werde ich nachreichen, Arzt schickt mir es die nächsten 2 Tage per email zu, etwas blöd hätte ich morgen gerne vorgezeigt, der SB wird schon merken das ich kaum was höre..Hörtest um Sprache richtig gut zu verstehen braucht es bei mir schon 90 DB. der wird da eh den Amtsarzt einschalten denn der SB darf ja keine medizinische Beurteilung abgeben.

    Mal was anderes wenn hier jemand etwas Zeit hier hier mal mein Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung, ich habe hier grob 100 monate zusammen gezählt (war ab 1996 selbständig)

    Und dann zweite Seite der RV, diese errechneten Beträge in EUR stimmen bei weitem nicht überein was zu D-Mark Zeiten einbezahlt wurde.

    Ich hoffe ich habe richtig gerechnet mit den 100 Monaten, der Sozialarbeiter der Tagesklinik kam auf weniger als 5 Jahre (?)

    Kann mal jemand nachsehen wäre schön- Dankeschön !

    Dateianhänge gelöscht - Für Prüfung der Rentenversicherungszeiten

    bitte Termin mit der Rentenberatung vereinbaren

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