Einkommen Anrechnung nicht verfügbaren Kinderzuschlages

  • Hallo zusammen, ich habe im März Kinderzuschlag beantragt und diesen im November, jedoch lediglich bis Oktober bewilligt bekommen. Ich stellte sogleich einen Folgeantrag und reichte alle Unterlagen ein. Nun hat das Jobcenter mir bereits für Dezember die 333 Euro abgezogen mit der Begründung ich würde diesen ja bekommen. Bisher habe ich weder einen Bescheid der Finanzkasse, noch ist dieser dort erstellt (ich rief gestern da an) Ein Widerspruch beim Jobcenter wurde abgelehnt und ich auf Klage verwiesen. Meine Frage, ist es rechtens Beträge einzubehalten, die mir nicht zur Verfügung stehen und wie gesagt, noch nicht mal schriftlich bewilligt wurden?

    Vor Weihnachten und allgemeine Preise, ich muß nicht erklären, das ich in Bedrängnis bin.

    Danke für eure Zeit und Antworten

  • Mit welcher Begründung wurde der Widerspruch zurück gewiesen? Stell den Widerspruchsbescheid bitte mal ein (PDF, anonymisiert).

    Oky, muß ich nochmal raus suchen. Mache ich gern morgen.

    Aber im Vorfeld, das Geld wurde angeblich von der Familienkasse zugesagt. Aber wie bereits gesagt, haben diese noch nicht mal einen Bescheid angefertigt. Diese Aussage habe ICH per Telefon bekommen.

  • Aber im Vorfeld, das Geld wurde angeblich von der Familienkasse zugesagt.

    Ja, das kommt vor, das Jobcenter und die Famka gehören ja nun beide im Normalfall zur Agentur für Arbeit und da laufen auch interne Absprachen. Wenn die Famka sagt: "Bis 31.12. ist das Geld auf dem Konto der Antragstellerin" wird es natürlich angerechnet. Denn Einkommen ist nunmal alles, was dir im Dezember zufließt oder zufließen wird.

  • Ihr hattet recht, inzwischen ist beides angekommen. Geld sowie Bescheid.

    Naja es geht einfach auch bissl darum, im den derzeitigen Zeiten wo das Geld sowieso knapp ist aufgrund Inflation bricht man in Panik aus wenn die zur Verfügung stehenden Leistungen ausbleiben

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