ALG II Aufstockung und Hauptmieter in Wohngemeinschaft

  • Eine Person die zusätzlich zum Teilzeit Job Aufstockungen vom Jobcenter bekommt möchte eine WG mit zwei Freunden gründen. Die Wohnung ist 100m² groß und kostet 1330€ warm. Darf die Person die Hauptmiete übernehmen, wenn die Untermietverträge mit den Freunden vorgelegt werden können und somit sicher ist, dass die Freunde den gerechten Anteil an Miete zahlen?

  • Rechtlich betrachtet nein - in solchen Fällen steht im Regelfall eine Einzelfallentscheidung im Raum.

    Die Untermietverträge ändern nichts daran, dass eine viel zu teure Wohnung vom Hauptmieter angemietet wird. Das ist nicht mit drei separaten Mietverträgen vergleichbar. Denn der Hauptmieter hat z.B. auch viel zu hohe Kosten für Kaution. Vor allem aber sind die Untermietverträge rechtlich wenig wert. Die Untermieter können jederzeit kündigen und dann sitzt die Staatskasse entweder auf den überteuerten Kosten der Wohnung oder es steht ein - ebenfalls kostenlastiger - erneuter Umzug an.

    Es gibt Jobcenter bzw. Kommunen, die derartiges dennoch allgemein akzeptieren. Das ist aber selten. In den meisten Fällen bleibt es bei einer Einzelfallentscheidung.

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