Regelbedarfe im Konzept des Bürgergelds – das neue Fortschreibungsverfahren
Alles anzeigenVon Irene Becker | 4. November 2022
Das geplante Bürgergeld-Gesetz sieht – vor dem Hintergrund der stark gestiegenen
Preise – eine Neuberechnung bei der jährlichen Anpassung der Regelbedarfe vor.
Wie sieht das neue Fortschreibungsverfahren aus? Reicht die neue Berechnungsmethode
aus, um den künftigen Bezieher:innen von Bürgergeld ein menschenwürdiges
Existenzminimum zu garantieren?
Reformbedarf
Die Regelbedarfsermittlung auf Basis der alle fünf Jahre durchgeführten Einkommens- und
Verbrauchsstichproben (EVS), wie sie im SGB II und XII festgelegt ist, steht seit Jahren in der
Kritik. Das Verfahren wird als methodisch unzulänglich bemängelt, im Ergebnis führt es zu einer
systematischen Bedarfsunterdeckung (siehe auch hier).
Demgegenüber sind gegen die Fortschreibungsregel, die wegen des großen zeitlichen Abstands
von fünf Jahren zwischen den EVS erforderlich ist (§ 28a SGB XII), bisher weniger Einwendungen
vorgebracht worden. Dies hat sich in den letzten 12 Monaten – also im Zuge der stark steigenden
Inflationsraten – geändert. Die rückwärtsgewandte Vorgehensweise bei der jährlichen Anpassung
der Regelbedarfsstufen (RBS) lässt aktuelle Entwicklungen außen vor, was in Zeiten moderater
Preisveränderungen zwar toleriert werden konnte, aber auch früher schon kritisch gesehen wurde
(vgl. z. B. hier, S. 48 f. und 51).
Nunmehr aber wird diese Vorgehensweise als nicht mehr angemessen erachtet, auch von juristischer
Seite (siehe z. B. hier) und der Sozialforschung (siehe z. B. hier, Zeitgespräch S. 587 f.). ...............