ALG II Antrag aus dem Ausland stellen

  • Hallo an Alle,

    ich bin in folgender Situation. Ich lebe jetzt schon ein paar Jahre grenznah zu Deutschland im Ausland. Ich war bisher Freiberufler, aber während Corona ist mein Geschäft eingebrochen und ich hab praktisch die 2 Jahre von meinen Ersparnissen gelebt. Die anschließende Wirtschaftskrise hat die Situation nicht verbessert. Meine versuche hier in Tschechien Arbeit zu finden waren bisher erfolglos, ich habe mich auch schon bei deutschen Firmen beworben die grenznah und von hier erreichbar sind, aber auch noch keine Zusage bekommen. Da es hier kein Sozialsystem wie in Deutschland gibt bin ich gezwungen wieder zurück zu gehen und für den Übergang ALG II beantragen zu müssen.

    Hier nun meine Fragen:

    Kann ich den Antrag auch aus dem Ausland stellen?

    Welches Jobcenter ist zuständig? Muss ich da zum nächsten nach der Grenze gehen?

    Brauch ich zwingend eine deutsche Meldeadresse? und wenn Ja, wo bekommt man eine?

    Danke im voraus...

  • Es ist das Jobcenter zuständig, wo du deinen ständigen Aufenthalt hast. Was letztlich auch Frage 1 beantwortet: aus dem Ausland heraus kannst du keinen Antrag stellen, wenn du noch nicht weißt, welches JC zuständig wird. Du brauchst keine deutsche Meldeadresse, du brauchst einen ständigen Aufenthalt in Deutschland. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bekommst du, wenn du hier lebst.

  • Ich kann Tamars Darstellung nur noch einmal unterstreichen.

    Das SGB II ist ausschließlich als Inländerversorgung ausgestaltet. Kein Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, kein Anspruch auf Leistungen. Dementsprechend gibt es auch kein zuständiges Jobcenter, denn zuständig ist nach der gesetzlichen Ausgestaltung das Jobcenter der deutschen Kommune, in der der Wohnsitz/gewöhnliche Aufenthalt besteht.

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