Ablehnungsbescheid ALG II Aufstockung und Antragsstellung auf Wohngeld - Anrechnung Einkommen

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich benötigte bei folgendem Problem eure Unterstützung:

    Ich arbeite in Teilzeit (26h/Woche) und erhalte aufstockend ALG 2. Durch die Erhöhung des Mindestlohns im Oktober wurde mein Gehalt angepasst, sodass mir am 28.10.22 nun noch 28,90 € aufstockendes ALG 2 (vorläufig) bewilligt wurden. Zeitgleich erhielt ich die Aufforderung des JC, Wohngeld bis zum 14.11.22 zu beantragen (vorrangige Leistung) und die Antragstellung nachzuweisen. Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen und habe den Nachweis am 14.11. (als PDF, da Antrag online gestellt) an die Leistungsabteilung geschickt. Am 17.11.22 wurde in meinem Postfach (eservices Jobcenter) der Ablehnungsbescheid für die vorläufig bewilligten Leistungen hochgeladen. Die Begründung ist sinngemäß, ich sei aufgrund des anzurechnenden Einkommens nicht mehr hilfebedürftig und dass ab dem 01.12.22 Anspruch auf Wohngeld besteht. Es wird auch noch erwähnt, dass Einkommen in dem Monat anzurechnen ist, in dem es zufließt. In der Berechnung wird von Wohngeld i.H.v. 48 € ausgegangen, das mir im Dezember 'zufließt'. Ich habe bis heute noch keine Nachricht vom Wohnungsamt, wie mein Antrag beschieden wurde, geschweige denn, in welcher Höhe!

    Ist es rechtens, dass meine vorläufig bewilligten Leistungen aufgrund des fiktiven Anspruchs ab dem 01.12.22 und des anzunehmenden Einkommens (wahrscheinlich Wohngelrechner) nachträglich (für das JC vorsorglich) abgelehnt werden?

    Kann ich Widerspruch einlegen obwohl mir der Ablehnungsbescheid noch nicht in Papierform vorliegt? Falls Ja, ist die Begründung, dass noch kein Bescheid vom Wohnungsamt vorliegt und das es nachweislich keinen Zahlungseingang auf meinem Konto gibt ausreichend?

    Sorry für den Roman und vielen Dank im Voraus für eure Tipps!

  • Zumeist haben sich die Behörden in solchen Fällen untereinander abgestimmt a la "Wir bewilligen ab 1.12., ihr könnt ablehnen.". Ob das bei dir genauso erfolgt ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Du kannst ja auch erstmal die Widerspruchsfrist fast ablaufen lassen, also nach Zugang des Bescheides bis Mitte Dezember warten und dann notfalls immer noch in Widerspruch gehen.

  • Hallo Tamar,

    vielen Dank für die schnelle Antwort - dann halte ich erst einmal 'die Füße still'.

    Es nur frustrierend so ausgeliefert zu sein und in der Luft zu hängen, da ich überhaupt keinen Richtwert zur Bearbeitungszeit des Wohngeldantrags habe. Ich verstehe, dass die JC angehalten sind, möglichst viele Bezieher von ALG 2/ Aufstocker vor dem Jahreswechsel auf andere Behörden zu verweisen - also auf die zwangsweise Beantragung der vorrangigen Leistungen wie Wohngeld - finde es trotzdem unfair:(.

    Nochmals Dankeschön!

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