Einschätzung auf ALG II Anspruch - Student

  • Hallo zusammen,

    Meine Situation: Ich bin aktuell 24 Jahre alt und zum 1.3.2022 fertig mit meinem Bachelorstudium, am 9.3.2022 werde ich 25 Jahre alt. Zurzeit gehe ich einem unbefristeten Minijob nach, den ich kündigen werde aufgrund von anschließendem Masterstudium. Ich beziehe bis 1.2.2023 Bafög. Das Masterstudium beginnt voraussichtlich im Wintersemester 2023 (Oktober), den Platz habe ich jedoch noch nicht sicher. Es wird sehr wahrscheinlich ein Umzug zum Studienort stattfinden. Für die Übergangszeit wollte ich dann einen Antrag auf Hartz4 stellen.

    Wohnsituation: Ich wohne mit meiner Mutter und meinen Brüdern (14 Jahre) im selben Haus (Eigentum meiner Mutter), habe jedoch einen eigenen Raum im Haus, abseits der Wohnung meiner Mutter und Brüder. Ich zahle meinen verbrauchten Strom und eine geringe Miete (Mietvertrag ist nicht vorhanden)

    Arbeitssituation meiner Mutter: Meine Mutter geht aktuell keiner Beschäftigung nach und hat eine Zeit lang Hartz 4 bezogen, bis ihr dieses gestrichen wurde, da meine 2 Brüder zu hohe Ersparnisse haben.

    Offene Fragen neben der Einschätzung zum Bezug:

    - Sehe ich das richtig, dass wir dann eine Haushaltsgemeinschaft bilden?

    - Meine Vermögensgrenze liegt dann bei 150x25 = 3750€?

    - Da ich im Eigentum meiner Mutter wohne werden ja keine Mieten ersetzt, aber Wasser/Strom/Müllentsorgung anteilig korrekt?

    Ich hoffe Ich habe die benötigten Kernaspekte genannt, sollte noch was relevant sein, trage ich es selbstverständlich nach

    Ich danke euch für eure Hilfe :thumbup:

  • 1. Könnte das Vermögen meiner Brüder, der Grund warum meine Mutter keinen Anspruch mehr hat dafür sorgen, dass auch mein Antrag abgelehnt wird? Da ich ja sowohl mit ihr als auch mit meinen Brüdern in der Haushaltsgemeinschaft bin? Oder spielt das in einer Haushaltsgemeinschaft keine Rolle?

    2. Gehen wir davon aus, dass das Bürgergeld nicht durchkommt (Worst-Case), dann wäre nach wie vor 150x Lebensjahre (25) = 3750 mein maximales Schonvermögen?

  • 1. Hast du Zugriff auf den Aufhebungs- oder Ablehnungsbescheid, den deine Mutter erhalten hat? Allein das Vermögen kann eigentlich nicht der Grund sein.

    2. Plus nochmal 750 Euro für Einmalbedarfe, also 4.500 Euro.

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