Ortsabwesenheit und ALG II Rückforderung - Aufenthalt in einer anderen Stadt

  • Hi,

    ich habe folgendes Problem. Ich beziehe Hartz4 in xxxx und mache eine Umschulung die auch vom Jobcenter bezahlt wird, es ist eine Online Umschulung und mit in BW in einer Wohnung mit einem Mitbewohner.

    Seit mehr als 7 Monaten ist mein Aufenthalt in xxxx und mache die Umschulung von dort aus, ab und zu noch in BW, aber da ich dort eine Freundin habe und meine Eltern da wohnen, bin ich hauptsächlich gerade in xxxx. Da ich meine Zahlungen immer mit der Karte mache, hat das Jobcenter in xxxxxxx jetzt die Verlängerung abgelehnt und möchte auch die letzten 14 Monate Zahlung erstattet bekommen. Die Begründung ist, das ich mich in xxxxx Aufenthalte und meine Zahlungen immer in xxxxx tätige. Ich verstehe das Problem hier nicht, darf ich nicht in xxxxx sein wenn ich meine Umschulung so oder so mache? Ich hab nicht vor nach umzuziehen aber da die Schule wegen der Corona Geschichte immer Online ist, habe ich mir erlaubt auch bei meinen Eltern zu sein und meine Freundin zu sehen. Auch wird behauptet das ich keine Miete an meine Mitbewohnere bezahle da es im Konto nicht ersichtlich ist, dies mache ich immer Bar wenn ich mal xxxxx ist. Ist es denn wirklich Illegal sich in einer anderen Stadt aufzuhalten? Ich habe mich in xxxx weder angemeldet noch habe ich mich in xxxxxx abgemeldet wäre dankbar für euer hilfe. Vielen dank und bis später

    MfG

    DV

  • Danke,

    kann ich dagegen irgendetwas tun? Kann doch nicht sein, dass die jetzt das ganze Geld zurückwollen, obwohl ich eigentlich immer noch in meiner Stadt lebe. wusste gar nicht dass man im Hartz4 automatisch in so einer Art Knast ist, dass man nicht mal jemanden besuchen kann, solange ich die Termine von denen nicht verpasse. Es ist ja nicht so, dass ich in anderer Stadt angemeldet bin und von dort auch Geld bekomme. Das ist ziemlich Hart möchte ich sagen, wenn es etwas gibt, wie ich das am besten lösen kann, wäre ich für jede Hilfe dankbar. Danke und bis dann

    Gruß

  • Über Ortsabwesenheit wird x-fach belehrt. Mit den beim Antrag ausgereichten Merkblättern, in der Eingliederungsvereinbarung, mündlich vom Vermittler. ALG2 ist kein Knast, aber es gibt nunmal Regeln.

  • Das glaube ich, aber hab es nicht wirklich gelesen bzw. hätte nie gedacht das der Aufenthalt so ein Thema ist, ich dachte eher an Ausland aber nicht Inland 😌

    Wie sollte ich hier jetzt am besten vorgehen? Ich habe ja nicht offiziell bestätigt das ich nicht Anwesend war, sondern das Schreiben erst letzte Woche bekommen.

    Gruß

  • Das glaube ich, aber hab es nicht wirklich gelesen

    Ignorantia legis non excusat.

    Wie sollte ich hier jetzt am besten vorgehen? Ich habe ja nicht offiziell bestätigt das ich nicht Anwesend war, sondern das Schreiben erst letzte Woche bekommen.

    Keine Ahnung, das Forum dient nicht dazu, Betrug zu unterstützen. Wenn die Kontoauszüge eindeutig belegen, dass du seit Monaten dich ständig über 200 km entfernt aufhältst und du gibst es ja im ersten Beitrag auch zu), dann hattest du nunmal keinen Anspruch auf ALG 2 und es wird wohl dazu kommen, dass man alles von dir zurück fordert. Eventuell kommt sogar eine Betrugsanzeige, wenn du in Folgeanträgen falsche Angaben gemacht hast. Auch vom Einwohnermeldeamt her könnte es zu einem Bußgeld kommen.

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