Nebenkostenabrechnung- Heizkosten

  • Hiho an alle,

    mir und meiner Frau fällt gerade die Decke auf den Kopf. Wir zahlen seit knapp 1 Jahr 50 Euro der Monatlichen Heizkosten von unserem Regelsatz, da hier nur Pauschal abgerechnet wird ( keine Messgeräte an 3 von 5 Heizungen ) und wir somit über dem "angemessenem" Wert liegen. Jetzt haben wir die Nebenkostenabrechnung bekommen, wo drinne steht, dass Aufgrund der aktuellen immensen Preissteigerung sich unsere Heizkosten von Monatlich 138 euro auf 242 Euro erhöht. Müssen wir die Steigerung von 104 euro komplett selber tragen weil wir schon vorher über dem angemessenem" Wert lagen oder wird das teilweise übernommen?

    Hoffe das mir jemand dazu antworten kann.

  • In vielen Jobcentern wurden aufgrund der Preissteigerungen bei den Energiekosten die Angemessenheitsgrenzen angehoben. Ob das bei euch auch der Fall ist, müsst ihr beim Jobcenter erfragen.

  • Na dann hoffen wir mal, das es eine anpassung gibt... wenn nciht weis ich nicht wie es weiter gehen soll... 100 euro mehr können wir nicht aufbringen.

    Müssen ja jetzt schon jeden cent 5x umdrehen und vom regelsatz 50 euro selber zahlen.

    Müssen wir die Preiserhöhung denn so hinnehmen? Weil sie ja nciht anhand der Nachzahlung berechnet wurde ( die zum glück nur 140 euro sind )

  • Diese Frage muss man sich zunächst mal aus mietrechtlicher Sicht anschauen. Denn viele Vermieter machen aus Unwissenheit leider Fehler. Und wenn das Jobcenter einen höheren Heizkostenzuschuss gibt, dann wir man wahrscheinlich fragen, ob man sich gegen die Steigerung der Vorauszahlung wehren kann. Das Jobcenter zahlt nur, was man gesetzlich auch leisten muss und man nicht dagegen vorgehen kann.

    Zuerst wäre der Vertrag und die Abrechnung zu überprüfen. Denn es ist einerseits von einer Pauschale die Rede, bei der es keine Nachzahlung geben darf. Andererseits ist eine Abrechnung verpflichtend nach der Heizkostenabrechnung, sofern keine Ausnahme gegeben ist. Und der nächste Punkt, der Vermieter ist verpflichtet, Messgeräte anzubringen. Macht er das nicht, bedeutet das nicht, dass pauschal abzurechnen ist, sondern stattdessen sieht das Gesetz vor, dass man die Kosten um 15% kürzen darf. Da wird also wahrscheinlich einiges einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.

    Die Erhöhung der Vorauszahlung muss sich an der letzten nun vorliegenden Abrechnung orientieren, oder an den tatsächlich derzeit gültigen Energiepreise. Eine pauschale Anhebung aufgrund irgend einer Prognose, wie weit die Preise noch steigen könnten, ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist ein gewisser Sicherheitsaufschlag, den manche Vermieter pauschal ansetzen.

  • Das stand in der Abrechnung. Wir bekommen heute auch endlich von der BFW an die 3 verbleibenden Heizungen Messgeräte.

    Aktuell müssen wir 143 Euro Nachzahlung leisten ( wird auch nciht übernommen weil nicht angemessen, es hieß letztes jahr bei der Nachzahlung das es das letzte mal sei, dass es übernommen würde ), Das Geld dafür haben wir zurück gelegt.

    Wir wissen halt jetzt nur nicht wie wir am besten vorgehen sollen.... 104 Euro mehrkosten im Monat können wir einfach nicht stemmen. Nehmen wir die Erhöhung aber nicht hin und bekommen eine astronomische Nachzahlung stehen wir auch vor einem unlösbaren Problem....

  • Diese Erhöhung ist unwirksam. Damit würde der Vermieter nicht durch kommen bei Gericht. Deshalb muss das auch das Jobcenter nicht leisten. Wie es bezüglich der Angemessenheit einer Nachzahlung ist, kann Tamar besser erklären. Die Grenzen müssen ja angepasst werden.

    Unabhängig davon sollte man sich aber selbst auf weitere Erhöhungen vorbereiten, indem man monatlich Geld zur Seite legt und anspart. Niemand weiß, wie es sich entwickeln wird mit der Inflation.

  • Geld zurück legen ist so ne Sache wenn man schon 50 euro abgezwackt bekommt für die Heizkosten. Was wäre denn jetzt das beste Vorgehen ? Also um die Erhöhung anzufechten?. Bin mit solchen Sachen leider absolut nicht vertraut.

    Danke aber dennoch für die ganze Hilfe :)

  • Hallo!

    Ergänzende Informationen zum Thema! Zunächst der Hinweis, dass Jobcenter

    eventuell die Beiträge für den Mieterbund übernehmen. Empfehlung sich beim

    örtlichen Mieterverein informieren.

    Dann Hinweise zum Mietrecht nach welchen Vorgaben Nebenkostenabrechnungen

    zu erstellen sind:

    Betriebskostenverordnung - BetrKV - Gesetze im internet.de

    Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV - Gesetze im Internet.de

    Kleiner Leitfaden Wohnraummietrecht Stand April 20 Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

    Fragen zum Mietrecht können auch hier gestellt werden: Mietrecht.de

    Wir bekommen heute auch endlich xxxxx an die 3 verbleibenden Heizungen Messgeräte.

    Das alleine wäre schon Grund genug die Nebenkosten prüfen zu lassen.

    Aktuell müssen wir 143 Euro Nachzahlung leisten ( wird auch nciht übernommen weil nicht angemessen, es hieß letztes jahr bei der Nachzahlung das es das letzte mal sei, dass es übernommen würde ), Das Geld dafür haben wir zurück gelegt.

    Energiehilfen - Heizkosten - Stromkosten - Informationen für Betroffene

    In jedem Fall vor Ort Beratungsstelle aufsuchen und sich helfen lassen.

    Gruß

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