ALG II Bezug - Arbeitsaufnahme und Rückforderung

  • Hallo ihr Lieben!

    Vlt hat da jemand Ahnung von und kann mir helfen.

    Ich versuche es kurz zu halten. Ich habe am 1.8.22 begonnen zu arbeiten, und für den Monat August

    noch meinen Regelsatz über 449 vom Amt erhalten. Mein erstes Gehalt habe ich aber erst zum 31.8.22 bekommen.

    Trotz rechtzeitiger Informationen meiner Arbeitsaufnahme beim Arbeitsamt gab es am 1.9 eine Überzahlung von 449 durch

    einen Fehler des Amts, die ich natürlich zurückzahlen muss und auch schnellstmöglich will. Jetzt kam aber ein Schreiben das

    ich für den Monat August auch den Regelsatz zurückzahlen soll da ich da ja schon in einem Arbeitsverhältniss stande.

    Jetzt soll ich knapp 900 zurückzahlen. Kennt sich wer aus? Hätte ja sonst

    den Monat August kein Geld gehabt und Vermögen hab ich auch nicht.

    lg

  • Hallo!

    Ergänzende Informationen zum Thema:

    (2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.


    In den

    Fachlichen Weisungen § 11 - 11b SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen Stand 19.08.2022

    auch nachzulesen.

    Gruß

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