Bedarfsgemeinschaft auf Probe

  • Hallo zusammen!

    Ich erhalte Leistungen nach dem SGB XII im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Ich würde gerne mit meinem Freund zusammen ziehen und das Jahr auf Probe in Anspruch nehmen.

    Muss ich hierfür einen Antrag stellen oder reicht einfach Bescheid sagen vor dem Umzug?

    Und der wichtigere Punkt: Es ist sein Haus, was er monatlich tilgen muss. Dementsprechend gibt es Kosten für den Kredit, aber keine Miete. Wie sieht es hier mit den Kosten für die Unterkunft aus? Erhalte ich dann nur die Nebenkosten?


    Dankeschön für eure Antworten!

  • Im SGB XII gibt es weder Bedarfsgemeinschaft noch Wohnen auf Probe. Im SGB XII gibt es nach wie vor die Regelung, dass Paare ohne Trauschein (eheähnliche Gemeinschaft) nicht besser gestellt werden dürfen als Eheleute. Wie das so definiert ist, kannst du hier nachlesen.

    Kosten für die Unterkunft sind die Nebenkosten und Zinsen für das Haus.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Das ist ja gemein geregelt, dass für Leistungen nach SGB XII andere Teheln gelten. Da er ziemlich gut verdient, bekomme ich dann ab dem Zeitpunkt vermutlich nichts mehr, oder?

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