Erstaustattung bei Geburt Auszahlung wenn Arbeitsaufnahme?

  • Hallo liebe Community,

    ich beziehe recht frisch ALG II.

    Da ich schwanger bin (Termin im Januar 23), habe ich die Schwangerschaftserstausstattung beantragt. Diese wurde mir mit meinem Erstantrag September 22 auch bewilligt, allerdings in gesplitteter Form:

    Für 09/2022 wurde mir eine Schwangerschaftserstausstattung über 331€ bewilligt und überwiesen.

    In einem weiteren Bewilligungsbescheid wurde mir in Aussicht gestellt, dass eine Erstaustattung bei Geburt über 551€ zum 01.12.2022 an die angegebene Überweisungsanschrift ausgezahlt werden wird.

    Nun ist es aber so, dass ich eine Vollzeitanstellung in meinem Beruf ab November 2022 in Aussicht habe, warte derzeit nur noch auf den Arbeitsvertrag.

    Werde ich dann die bewilligte Erstaustattung dennoch erhalten, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt keine Regelleistungen und Miete mehr über das Jobcenter erhalten werde? Falle ich automatisch mit Arbeitsaufnahme komplett aus dem Regelbezug heraus?

    Denn ich werde ja bedingt durch den Mutterschutz nicht lange tätig sein. Mein Mutterschutzgeld sowie mein anschließendes Elterngeld fallen sehr schmal aus, so dass ich die bewilligte Erstaustattung für die Geburt sehr dringend benötige.

    Ich danke im Voraus für Auskünfte!

  • Werde ich dann die bewilligte Erstaustattung dennoch erhalten, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt keine Regelleistungen und Miete mehr über das Jobcenter erhalten werde? Falle ich automatisch mit Arbeitsaufnahme komplett aus dem Regelbezug heraus?

    Wenn du im Dezember soviel verdienst, dass es für den Lebensunterhalt und die Erstausstattung reicht, dann kann es durchaus sein, dass das Jobcenter diese Bewilligung, die sich rechtlich als Zusicherung nach § 34 SGB X gestaltet, zurücknimmt, denn § 34 SGB X sagt:


    (3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.

    Denn ich werde ja bedingt durch den Mutterschutz nicht lange tätig sein. Mein Mutterschutzgeld sowie mein anschließendes Elterngeld fallen sehr schmal aus, so dass ich die bewilligte Erstaustattung für die Geburt sehr dringend benötige.

    Wenn du aber im Dezember ausreichend verdienst, so dass du das Geld für die Erstausstattung hast, denn spielt das keine Rolle. Sollte das Geld nicht für alles reichen, wird ggf. anteilig Hilfe erbracht. Im Übrigen: ein Kind hat im Normalfall 2 Elternteile. Dir ist klar, dass der Kindesvater sich auch beteiligen muss?

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