ALG II Anspruch in Bedarfsgemeinschaft mit Studentin ohne Bafög

  • Hallo,

    ich bin neu hier und hoffe eine Antwort auf meine Frage zu finden. Per Suchfunktion habe

    ich ähnliche Fälle gefunden, aber keinen der genau zutrifft. Falls ich doch etwas

    übersehen habe tut es mir Leid, ich hoffe das ist kein Problem.

    Die Situation ist Folgende:

    Ich (23) absolviere momentan eine Ausbildung die ich voraussichtlich im Dezember

    abschließen werde. Eine Übernahme ist von der Seite meines Betriebes nicht möglich.

    Nach der Ausbildung wollte ich eine schon sichere geringfügige Beschäftigung annehmen in der ich 520€ verdienen werde und dazu ALG2 beantragen, um so die Zeit bis zu meinem Studienbeginn im folgendem

    Wintersemester zu finanzieren.

    Ich lebe zusammen mit meiner Freundin (24). Sie ist Studentin und bekommt kein Bafög

    Sie hatte noch nie einen Antrag gestellt, hat aber auch ab kommendem Semester ihre

    Regelstudienzeit überschritten und wäre dann grundsätzlich nicht mehr förderungsfähig,

    wenn ich das richtig verstehe. Neben dem Studium hat sie zwei Minijobs, mit denen Sie

    insgesamt 450€ verdient. Wir haben keine Kinder und leben zu zweit in einer

    Mietwohnung.

    Meine Frage bezieht sich nun auf die Bedarfsgemeinschaft die wir gemeinsam bilden, und auf die Anrechnung des Einkommens meiner Freundin auf den ALG2-Anspruch. Wie wirkt sich das Einkommen meiner Freundin auf den Anspruch aus? Spielt es eine Rolle ob sie schon mal einen Bafög-Antrag gestellt hat? Gibt es weitere Aspekte die in der Konstellation eine Rolle spielen oder wird meine Freundin wie ein gewöhnliches Mitglied der Bedaufsgemeinschaft einbezogen? Als Studentin wäre sie ja eigentlich nicht förderungsfähig. Wie kann ich so meinen/unseren Anspruch berechnen?


    Ich bin relativ neu in der Materie und wäre dankbar für jede Antwort, Anmerkung und Hilfe da ich noch keinen richtigen Durchblick habe. :hmm

  • Hab vergessen dazu zu sagen, dass ihre Eltern ihr das Kindergeld und noch etwas mehr überweisen, monatlich insgesamt 400€, aber auf freiwilliger Basis. Würde dies dann angerechnet werden?

  • Sie hat also 850 Euro Einkommen? Von den 450 Euro werden noch Freibeträge abgezogen (170 Euro). Das ergäbe dann ein anrechenbares Einkommen von 680 Euro. Ihr Regelsatz zur Zeit ist 404 Euro. Wenn ihr Mietanteil höher als 276 Euro ist, wird bei dir nichts angerechnet. Ist der Mietanteil geringer, wird die Differenz des Einkommens bei dir angerechnet, dein ALG 2 wird entsprechend geringer ausfallen.

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