ALG II Weiterbewilligungsantrag - Bewilligungszeitraum sechs Monate - Bruttokaltmiete unangemessen

  • Hallo,

    Ich hätte eine Frage zu meinem WBA den ich vor kurzen eingereicht habe.

    Ich habe heute den Bewilligungs Bescheid bekommen, mit dem Hinweis, das der Zeitraum auf 6 Monate verkürzt wurde, da die Bruttokaltmiete nicht angemessen ist.

    Meine aktuelle Miete setzt sich folgendermaßen zusammen:

    Grundmiete > 430€

    Heizkosten > 70€

    insg. 58m² Wohnungsgröße

    Ich bin letztes Jahr in diese Wohnung gezogen, weil ich aus meiner alten Wohnung wegen "Selbstbedarf" ausziehen musste, hatte zu diesem Zeitraum mehr als 1000 Wohnungen angeschrieben und nichts bekommen gehabt, über einen bekannten wurde ich dann auf meine jetzige Wohnung aufmerksam gemacht und bin eingezogen (ist auch ein anderes Bundesland gewesen), habe die Kaution alles selbst gezahlt.

    Ich wusste zwar, das die Wohnung wohl zu Teuer ist, da ich vorher den Mietspiegel geprüft habe (dieser stammt aus 2019), aber das Amt hier, hatte die Kosten ohne Probleme übernommen (wohl wegen Covid19 Sachen) und hatte auch vorher nie einen Bescheid wegen den zu Hohen kosten bekommen.

    Daher wollte ich gerne wissen, was ich jetzt tun soll/muss, da es alleine schon wegen den Hohen NK kosten, kaum möglich ist eine Angemessene andere Wohnung zu finden und besonders für ALG 2 Empfänger.

    Das Amt, das für mich zuständig ist, ist dass Jobcenter.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

  • Du kannst nur eins machen: die erfolglose Suche nach angemessenem Wohnraum dokumentieren. Sollte das JC jedoch den Gegenbeweis antreten können (in meinem JC wird z. B. wöchentlich nach freien und angemessenen Wohnungen gesucht und diese gespeichert, um in einem Gerichtsverfahren beweisen zu können, dass sehr wohl angemessener Wohnraum zur Verfügung steht), sieht es natürlich schlecht aus.

    58qm für eine Person ist schon allein ziemlich groß. Kleinerer Wohnraum ist meist mit geringerer Miete verbunden, die dann wieder angemessen sein könnte. Also so ab 30qm bis 50qm gibt es gar nichts billigeres?

  • Du kannst nur eins machen: die erfolglose Suche nach angemessenem Wohnraum dokumentieren. Sollte das JC jedoch den Gegenbeweis antreten können (in meinem JC wird z. B. wöchentlich nach freien und angemessenen Wohnungen gesucht und diese gespeichert, um in einem Gerichtsverfahren beweisen zu können, dass sehr wohl angemessener Wohnraum zur Verfügung steht), sieht es natürlich schlecht aus.

    58qm für eine Person ist schon allein ziemlich groß. Kleinerer Wohnraum ist meist mit geringerer Miete verbunden, die dann wieder angemessen sein könnte. Also so ab 30qm bis 50qm gibt es gar nichts billigeres?

    Leider nicht, habe schon öfters geschaut mal, was die Preise so sind, aber teilweise kleinere Wohnungen genau so Teuer oder noch Teurer und für mich kommt noch erschwerend dazu, das ich wegen meine Rechten Bein nicht, mehr gut Treppen laufen kann, daher fallen Wohnungen schon mal weg, wo es viele Stufen gibt.

    Ich kann zwar weiterhin nach Wohnungen schauen und Anbieter Anfragen, aber wenn mir Anbieter keine Schriftliche Absage erteilen (sondern einfach nicht antworten), kann ich auch nichts Protokollieren.

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