ALG II Sanktion bei Kündigung ohne wichtigen Grund oder fristloser Kündigung

  • Hallo,

    gibt es Sanktionen wenn man seine Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund kündigt, bzw. fristlos gekündigt wird vom Arbeitgeber, oder sind solche Sanktionen auch noch bis nächstes Jahr ausgesetzt?

    Danke

  • Hallo!

    Da das SGB II nicht abgeschafft wurde, gilt das immer noch:

    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.


    Sanktionen gibt es derzeit nicht, aber ein Kostenersatz bei sozialwidrigen Verhalten

    wäre denkbar.

    (1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet.


    Gruß

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