Einkommen Anrechnung von Midijob und Ehrenamt

  • Guten Tag,

    als "Neuling" hier, in der Hoffnung auf viele Antworten.

    Seit 7 Jahren ehrenamtliche Tätigkeit und Aufstocker Hartz4. Seit Mai nun einen Midijob als Hausmeister. Als nur Ehrenämtler wurde die Aufwandspauschale nicht als Einkommen zum Hartz4 angerechnet. Seit ich den Midijob habe, erkenne ich, dass noch weniger dabei rüber kommt. Mit den Bescheiden blickt kein Mensch durch. Die Rechnung des JC meine ich zu kennen (100 Euro darf man behalten und vom Rest 20%). Mir dämmerts, dass mein Ehrenamt plus mein Midijob nun zusammengezählt wird und mein Gehalt, welches ich behalten darf, jetzt sauber geschrumpft ist.

    [Fremde Inhalte bitte nur mit Zitatfunktion inklusive Quellenverlinkung]Hatte im Juli und August keine Einsätze im Ehrenamt. Das JC hat dies jedoch trotzdem im Bescheid aufgeführt. Frage mich, ob es was bringt, zu belegen, dass im August und September (ich bekomme die Aufwandspauschale immer im Folgemonat) keine Zahlungen fürs Ehrenamt an mich gingen. Mit meinen Kontoauszügen könnte ich dies ab heute (Oktober, nicht mehr September) belegen, dass hier kein Eingang zu ersehen ist.

    Weiter frage ich mich, ob es möglich ist, meine Fahrtkosten zur Arbeit erstattet zu bekommen? In meinem Arbeitsvertrag vom Midijob ist ausdrücklich erwähnt, dass ich ein Auto haben muss. Die Fahrtkosten während meiner Arbeitszeit mit meinem PKW werden alle 6 Monate erstattet. Allerdings muss ich ja mit meinem PKW auch dort hin kommen. Somit eine Voraussetzung, um diesen Job auszuüben. Im Internet finde ich da leider nichts.

    Fragen über Fragen.

    Wie rechnet das JC mit Einkommen aus Ehrenamt UND Midijob? Was, wenn das Einkommen vom Ehrenamt mal ausbleibt? Fahrtkostenübernahme zur Arbeit?

    Danke schonmal im Voraus

  • Hallo!

    Vorab der Hinweis, dass jede Veränderung dem Jobcenter umgehend

    mitzuteilen ist. Dazu ist die Veränderungsmitteilung zu nutzen:

    Informieren Sie das Jobcenter, falls …

    • Sie eine Arbeit aufnehmen oder beenden,
    • sich etwas bei Ihrem bestehenden Beschäftigungsverhältnis ändert,
    • Sie eine selbstständige Tätigkeit beginnen oder beenden,
    • sich Ihr Einkommen oder Vermögen ändert, zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung oder eine Erbschaft.

    Das gehört mit zu den Pflichten eines Leistungsberechtigten.

    Hatte im Juli und August keine Einsätze im Ehrenamt. Das JC hat dies jedoch trotzdem im Bescheid aufgeführt.

    Im Juli hätte eine Veränderungsmitteilung ans Jobcenter gehen

    müssen und im August. Ohne die Mitteilung rechnet das

    Jobcenter selbstverständlich die Ehrenamtpauschale mit.

    Mit meinen Kontoauszügen könnte ich dies ab heute (Oktober, nicht mehr September) belegen, dass hier kein Eingang zu ersehen ist.

    Kontoauszüge sollten immer vorhanden sein zum Nachweis.

    Was die Einkommen Anrechnung betrifft und das Ehrenamt

    kann die Information hier nachgelesen werden:

    Es ist jedoch auch noch § 11a Absatz 3 SGB II zu beachten. Diese Vorschrift besagt,


    dass bei erwerbsfähigen ALG 2 Anspruchsberechtigten, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, vom monatlichen Einkommen aus der Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abgesetzt werden kann. Dieser beläuft sich


    1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und


    2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

    Gegebenenfalls können auch anonymisierte Bescheide über

    Dateianhänge des Forums als PDF hochgeladen werden.

    Gruß

  • Vielen Dank schon mal. Eine Änderung hatte ich bereits Anfang September mitgeteilt. Belegt mit einem Kontoauszug, um zu beweisen, dass im ganzen Monat August keine Ehrenamtszahlungen eingingen. Es ist nicht einfach, einen Nichtzugang zu beweisen. Eine Bescheinigung habe ich ja auch nicht erhalten, weil ich ja nicht ehrenamtlich tätig war. Somit kann ich immer erst einen Monat zeitversetzt per Kontoauszug beweisen, dass kein Geld zufloss, mitteilen kann und habe ich es natürlich schon im Voraus. Eine Antwort oder Neuberechnung bekam ich bis heute nicht.

    Ich frag mich, ob ich da eine Nachzahlung zu erwarten habe, falls mal eine Neuberechnung stattfinden sollte.

  • 1. Ist dein Bewilligungsbescheid vorläufig? Wenn ja, erfolgt eine endgültige Festsetzung erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Und erst dann wird mit dem tatsächlichen Einkommen gerechnet.

    2. Was verdienst du im Ehrenamt und was im Midijob?

    3. Was muss man unter "Fahrtkosten werden nach 6 Monaten erstattet" verstehen? Vom Arbeitgeber? Warum nur alle 6 Monate?

    4. Wieso hast du jetzt 2 Monate keine Ehrenamtstätigkeit? Was ist dazu vertraglich geregelt? Nur, weil das Einkommen steuerbefreit ist, ist es trotzdem ein Minijob mit Rechten und Pflichten. Der einzige Unterschied arbeitsrechtlich gesehen zu einem normalen Minijob, ist, dass der Job bei einem Verein oder einer Institution erfolgt, der z. B. aufgrund Gemeinnützigkeit einen Körperschaftsfreistellungsbescheid des Finanzamts eben ehrenamtlich beschäftigen darf.

    5. Wenn deine Ehrenamtspauschale z. B. 250 Euro war/ist, dann ist aufgrund 250 Euro Freibetrag das Einkommen anrechnungsfrei. Wenn du jetzt noch einen anderen Job ausübt, ist der Grundfreibetrag "verbraucht", das heißt: Es gibt keinen weiteren Grundfreibetrag (die 100 Euro) darauf. Nur noch die 20%.Deshalb wird ein weiterer Job im Normalfall immer dazu führen, dass das Einkommen fast vollständig angerechnet wird.

  • 1. Ja, mein Bewilligungsbescheid ist vorläufig. Also warte ich mal ab.

    2. Im Ehrenamt zwischen 200-250. Als Midijobber knapp 600 netto.

    3. Naja, ich schreibe meine Kilometer auf, die ich während der Arbeit fahren musste. Mal in den Baumarkt, mal zum Recylinghof. Alles nur kurze Strecken und auch sehr selten, aber notwendig. Daher alle 6 Monate. Monatlich wäre das ein zu großer Aufwand wegen 5-10 km.

    4. Mein Ehrenamt läuft über die Kirche. Es handelt sich um eine Aufwandspauschale, die ich eben nur bekomme, wenn ich auch dort war. Es gibt einen genauen Stundennachweis. Ich besuche ältere Menschen, spiele etwas, gehe mit ihnen spazieren usw. Wenn jemand krank ist (ich oder die älteren Menschen) oder einen Rehaaufenthalt hat, finden eben keine Besuche statt. So kommts, dass mal 2 Monate kein Ehrenamt gemacht werden kann.

    Nun, ich sehe aus der Berechnung, dass ein Ehrenamt soweit honoriert wird, dass man auf diese Weise 250 Euro mehr zum Hartz 4 hat. Super! Hat man aber noch einen anderen Job, dann macht man den somit fast umsonst dazu. Gut, ich arbeite für meinen Lebensunterhalt, der somit die Leistungen vom JC schmälert. :beer

    Die Fahrtkosten zur Arbeit wären ja so auch irgendwie von meinem bereinigten Einkommen bezahlt. Und wenn ich dann die Fahrtkosten von meinem Arbeitgeber erstattet bekomme, hoffe ich, dass ich das auch behalten darf. Oder ist das dann auch wieder Einkommen?

    Oh, wie ist das kompliziert.:fie

  • 1. Ja, mein Bewilligungsbescheid ist vorläufig. Also warte ich mal ab.

    Wie bereits geschrieben: eine endgültige Festsetzung kann erst nach Ende des Bewilligungszeitraums erfolgen.

    2. Im Ehrenamt zwischen 200-250. Als Midijobber knapp 600 netto.

    Dann ist der Grundfreibetrag durch das Ehrenamt voll (250 Euro) oder fast vollständig (200 Euro) ausgeschöpft.

    4. Mein Ehrenamt läuft über die Kirche. Es handelt sich um eine Aufwandspauschale, die ich eben nur bekomme, wenn ich auch dort war. Es gibt einen genauen Stundennachweis. Ich besuche ältere Menschen, spiele etwas, gehe mit ihnen spazieren usw. Wenn jemand krank ist (ich oder die älteren Menschen) oder einen Rehaaufenthalt hat, finden eben keine Besuche statt. So kommts, dass mal 2 Monate kein Ehrenamt gemacht werden kann.

    Ich hatte eigentlich gefragt, was im Ehrenamtsvertrag steht. Auch ein steuerbefreiter Job ist nicht rechtsfrei.

    Aber egal wie: für den Zeitraum ist dann definitiv auch nur der niedrige Grundfreibetrag von 100 Euro anzusetzen.

    Hat man aber noch einen anderen Job, dann macht man den somit fast umsonst dazu.

    Sieh es mal so: tausende Menschen, die arbeiten, müssen komplett von ihrem Lohn leben, denen gibt auch niemand einen Freibetrag als Belohnung fürs arbeiten.

    Die Fahrtkosten zur Arbeit wären ja so auch irgendwie von meinem bereinigten Einkommen bezahlt.

    Fahrtkosten sind im Grundfreibetrag enthalten. Nur, wenn also Kosten für die Erzielung des Einkommens 100 bzw. 250 Euro übersteigen, erhöht sich der Grundfreibetrag.

    Beispiel:

    40 Euro Fahrtkosten

    30 Euro Versicherungspauschale

    40 Euro Kfz Haftpflichtversicherung

    = 110 Euro

    Bei einem Grundfreibetrag von 100 Euro erhöht sich dieser auf 110 Euro.

    Und wenn ich dann die Fahrtkosten von meinem Arbeitgeber erstattet bekomme, hoffe ich, dass ich das auch behalten darf. Oder ist das dann auch wieder Einkommen?

    Das ist Einkommen.

  • Vielen Dank schon mal für die Mühe und die ausführlichen Antworten.

    Das hat mir schon mal sehr viel weiter geholfen.

    Auch wenn ich nur ein wenig mehr als ein Hartz4-Empfänger habe, ich darf und kann arbeiten gehen und leiste noch sozial meinen Beitrag. Und wer weiß, vielleicht schaffe ich es eines Tages, meine Kinder und mich alleine zu versorgen. Ich bleibe zuversichtlich:spiteful

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