Geld von Eltern an Eltern anstatt Jobcenter zurückzahlen - ALG II Rückforderung vom Jobcenter

  • Hallo,

    Ich beziehe ALG 2.

    Ich habe von meinen Eltern finanzielle Unterstützung in den letzten Monaten erhalten. Jetzt muss ich das Geld dem Jobcenter überweisen, da es als Einkommen vermerkt wurde und ich es nicht vorher angekündigt hatte.

    Jetzt frage ich mich, ob die Sache auch geklärt ist, wenn ich meinen Eltern das Geld zurücksende und hierzu dem Jobcenter den Beweis anhand eines Kontoauszuges sende, anstatt es dem Jobcenter zu überweisen. Es wäre echt mies wenn mir meine Eltern Geld schenken und ich es dann an den Jobcenter sozusagen weiter sende.

    Alles Liebe

    Karl

  • Jetzt frage ich mich, ob die Sache auch geklärt ist, wenn ich meinen Eltern das Geld zurücksende und hierzu dem Jobcenter den Beweis anhand eines Kontoauszuges sende, anstatt es dem Jobcenter zu überweisen.

    Nein. Das Einkommen ist zugeflossen und damit wird es angerechnet. Was du später damit machst, ob du davon Lebensmittel kaufst oder aber es wieder zurück an deine Eltern verschenkst, hat überhaupt keine Relevanz. Das wäre schlicht nur der Beweis, dass du die tatsächliche Verfügungsgewalt über dieses Geld hast.

    ALG 2 ist im Übrigen eine Leistung, auf die ein Anspruch nur in dem Umfang besteht, in dem man sich nicht selbst helfen kann oder Hilfe durch andere erhält. Wenn du Hilfe durch andere (Eltern) erhältst, gibt es für den Steuerzahler keinen Anlass, dich trotzdem weiterhin in dem Umfang zu unterstützen, wie dies der Fall wäre, wenn die Dritten (Eltern) keine Unterstützung erbracht hätten. ALG 2 ist keine monatliche Rente und an der Forderung der Erstattung ist auch nichts "mies". Soweit du das Einkommen nicht umgehend nach Zufluss gemeldet hast, kann es sogar sein, dass du noch ein Bußgeld als Strafe extra obendrauf bekommst.

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