ALG II Weiterbewilligung - Erbschaft und Fragen

  • Meine Schwester und ich erhalten Arbeitslosengel II, seit mehreren Jahren. Nun ist folgendes passiert. Mein Vater ist am 10.07.2022 verstorben. Nun haben meine Schwester und ich, das Grundstück mit 2 Wohnungen zu 1. 100m² Wohnfläche und 2. 30m² Wohnfläche geerbt. Was können wir nun tun, denn meine Schwester und Ich, wohnen in xxxxxx in einer Mietwohnung. Nun habe ich wohl berechtigt angst, dass die Mietwohnungen, vom Jobcenter nicht mehr bezahlt werden. Dies habe ich in einer Suche im Internet gelesen. Ich möchte wissen, wie ich nun die Weiterbewilligungsanträge für meine Schwester und für mich ausfüllen soll. Also ich möchte genau wissen, was ich nun tun kann das die Mieten in xxxxx weiterhin gezahlt werden. Den Weiterbewilligungsantrag meiner Schwester. habe ich leider schon mit sämtlichen Angaben beim Jobcenter eingereicht. Nun möchte das Jobcenter einige Angaben haben. Also was soll ich tun dass die mieten in xxxxxx weiter gezahlt werden.

  • Die Immobilien selbst sind als Sachwerte erstmal kein Einkommen im SGB II. Wohl aber damit erzielte Mieteinnahmen. Du schreibst nichts, was mit den Wohnungen ist. Stehen sie leer, sind sie vermietet? Ab dem nächsten Bewilligungszeitraum sind die Wohnungen dann Vermögen, d. h. soweit der Wert insgesamt über 120.000 Euro liegt (60.000 Euro für jeden von euch), dann wird das JC wohl auf Verwertung (Beleihung, Verkauf) drängen.

    Ich kann mir im Übrigen jetzt nicht vorstellen, dass der Eigentümer von 2 Wohnungen verstirbt, ohne einen müden Cent Bargeld/Kontoguthaben zu hinterlassen. Was ist jetzt damit?

    Was habt ihr überhaupt mit den Immobilien geplant? Dass es nicht einfach mal so weiterhin ALG 2 geben kann auf lange Sicht, sollte, soweit die Wohnungen entsprechenden Wert haben, klar sein.

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