Arbeitgeberservice und Fragen zu Praktikum

  • Hallo Leute,

    wie bereits dem Titel zu entnehmen habe ich eine Frage zum Arbeitgeberservice.

    Grundsätzlich würde ich erst einmal wissen wollen, wie eure Erfahrungen mit dem Arbeitgeberservice beim Jobcenter aussehen.
    Ist der Service hilfreich oder nutzt der Arbeitsvermittler diesen Service für den Kunden nur, weil er beispielsweise so an Bewerbungsunterlagen-Einsichten herankommen will?

    Hintergrund zu meiner Frage ist folgender: Mein derzeitiger Arbeitsvermittler ist noch recht jung und scheinbar sehr engagiert und will wohl in der Hierarchie etwas weiter aufsteigen (sofern das im Jobcenter überhaupt möglich ist). Es gab schon mehrere Versuche mich zu sanktionieren (wegen angeblichem Nichteinhaltens von Vermittlungsvorschlägen oder Nichtbeantwortung von eMails vom Arbeitgeber - Jedoch konnte ich immer nachweisen, dass dies nur unhaltbare Behauptungen gewesen sind). Das ging dann beim vorletzten Termin soweit, dass mir vorgeworfen wurde, dass ich meine Bewerbungen ja zu negativ ausschmücken würde und prompt wurden mir mehrere Zitate aus meinen Bewerbungen vom Arbeitsvermittler vorgelesen. Ich war erst mal verdutzt, wie das sein kann, dass der Arbeitsvermittler Einblick auf meine Bewerbungsschreiben haben kann, jedoch äußerte ich mich dazu erst mal nicht weiter.

    Zu Hause angekommen meldete ich mich dann erst mal bei der Bundesprüfstelle für Datenschutz und erklärte die Situation. Es wurde dann alles ordnungsgemäß weitergeleitet und überprüft.
    So wie es aussieht, wurde da tatsächlich gegen den Datenschutz verstoßen, denn ein Arbeitsvermittler bekommt normalerweise lediglich einen Antwortbogen von den Arbeitsvermittlern mit denen sie zusammenarbeiten wo angekreuzt wird, wann wo und wie sich der Kunde vom Jobcenter beworben hat. Ein Bewerbungsschreiben selber darf gar nicht weitergeleitet werden.

    Deshalb bekam ich dann auch relativ schnell den nächsten Termin wo mir erneut vorgeworfen wurde, dass ich mich nach einer Bewerbung nicht beim Arbeitgeber gemeldet hätte.
    Jedoch konnte ich auch hier wieder direkt nachweisen, dass dem nicht so gewesen ist.
    Nach dem üblichen Prozedere schlug der Arbeitsvermittler dann vor, den Arbeitgeberservice einzuschalten. Die Begründung hierbei war dann, dass ich mir dann den Weg zum Arbeitgeber sparen könne und man direkt vor Ort im Jobcenter einen Termin vereinbaren wolle. Nun habe ich selbst noch keine Erfahrungen gemacht und weiß daher nicht, was mich dort erwartet und würde deshalb gern von Leuten die das schon durchgemacht haben wissen, wie das so ist und was genau der Zweck dahinter sein soll.
    Ich habe bereits etwas recherchiert und es soll wohl so sein, dass man da auf Seiten des Jobcenters auf eine "i16" oder "16i" Klausel zurückgreift die man anweden kann, wenn der Kunde bereits 6 Jahre oder länger arbeitssuchend ist. Dies trifft auf mich zu. Es hat aber auch Gründe, dass ich nicht in Arbeit komme, jedoch lassen sich diese nicht "beheben". Ich hatte auf Anraten der Deutschen Renenversicherung auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Doch dieser wurde abgelehnt, da mir 3 Monate Einzahlungszeit fehlen. Eigentlich müssten es sogar 7 gewesen sein, da ich das nochmal nachgerechnet habe aber im Endeffekt ist es trotzdem zu wenig und wurde deshalb abgelehnt.

    Ist dieser Arbeitgeberservice jetzt nicht nur ein Mittel um den Datenschutz auszutricksen? Die könnten ja rein theoretisch jemanden schicken, den sie persönlich kennen.
    Dann wirft der Arbeitsvermittler einen Blick über meine Bewerbungsunterlagen und wird dann wieder was zu Nörgeln haben. Soweit ich das richtig gelesen habe darf der Arbeitsvermittler dann zwar gar nicht bei dem Gespräch mit dem Arbeitgeberservice im Raum sein, weil sich das auf § 309 zurückleiten lässt aber so richtig verstanden habe ich das ehrlich gesagt nicht.


    Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.


    Die Zeit zum Bearbeiten eines Beitrages ist leider schon verstrichen, deshalb entschuldige ich mich für den Doppel-Post.
    Jedoch ist mir noch etwas eingefallen, was ich schreiben wollte.

    Zum Thema Praktika... Das habe ich deshalb erwähnt weil es doch meistens so üblich ist, dass man ohne eine Entlohnungen für 2-4 Wochen zum Praktikum geschickt wird um als kostenlose Hilfskraft irgendwie eingesetzt zu werden wo Arbeitgeber und Arbeitsvermittler sich meist persönlich kennen und sich dann aushelfen. Aber dafür gibts ja die Probezeit um das herauszufinden, ob man geeignet ist oder nicht. Also sind doch Praktika in diesem Zusammenhang auch nicht wirklich rechtens, sofern es sich nicht um eine Neuorientierung einer anderen Berufsbranche handelt, wofür man keine abgeschlossene Ausbildung hat, oder?

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • 1) Der Arbeitgeberservice ist das Gegenstück zu deinem Vermittler, der für Arbeitssuchende zuständig ist. Der Vermittler des AGS betreut halt nicht Arbeitssuchende, sondern Arbeitgeber, die Stellen zu vergeben haben. Sie haben also direkte Verbindung zur Quelle (der Arbeit). Das hat nicht mit Umgehung des Datenschutzes zu tun, sondern ist einfach eine weitere probate Möglichkeit, Arbeitssuchende und Arbeitgeber zusammen zu bringen.

    2) Diese Praktika nennen sich "Maßnahme beim Arbeitgeber" und die sind in § 45 SGB III - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geregelt. Wie du dem Gesetzestext unschwer entnehmen kannst, ist die Dauer solcher Maßnahmen auf 6 bis 12 Wochen begrenzt. Sie sind also mithin gesetzlich geregelt und keinesfalls rechtswidrig.

    Vielleicht solltest du so manches eher als Chance sehen, als in einer Art Antihaltung zu erstarren. Es sei denn, du willst schlicht und einfach nicht arbeiten.

  • Danke für die schnelle Antwort Tamar.

    Ich werde mal darauf eingehen.

    1.) Ich verstehe. Der Grund, wieso ich da eher eine "Antihaltung" gegenüber habe ist der, dass ich in der Vergangenheit schon öfter in (meiner Meinung nach) Sinnlos-Maßnahmen geparkt worden bin die am Ende eben nicht dazu geführt haben, dass man einen Arbeitsplatz vermittelt bekommen hat.
    Es diente ausschließlich immer nur dazu, dass man seitens der Vermittler Kontakte hat spielen lassen um eben ein Praktikum zu machen (dieses ging dann aber keine 6-12 Wochen sondern meistens 2 Wochen wenn es von einem Einzelcoaching aus kam). Dort hat man dann aber eben nichts berufsspezifisches gelernt sondern hat nur sauber gemacht, Kaffee gekocht oder Ordner sortiert. Ist auch nicht wirklich zielführend, zumindest nicht für die Person, die sich dadurch erhofft, übernommen zu werden.

    2.) Da gibt es ja nicht viel worauf ich eingehen könnte. Aber ich würde gern noch auf deinen letzten Satz antworten. Wie ich in meinem Anfangsposting bereits erwähnt habe gibt es da bestimmte Hindernisse die es mir nicht ermöglichen, dauerhaft in einem Betrieb arbeiten zu können. Die genauen Umstände will ich hier nicht nennen weil es auch nicht wirklich in "gesundheitliche Probleme" oder "Psyche" einzuordnen ist aber diese Sache führt eben dazu, dass ich immer wieder relativ schnell gekündigt werde. Das ist auch nichts, was ich absichtlich mache weil ich faul bin oder Ähnliches. Es ist schon etwas, was diagnostiziert wurde. Jedoch scheint das beim Jobcenter niemanden zu interessieren, denn sonst hätte sich in der Zeit schon längst eine Lösung gefunden. Und ja, der Amtsarzt wurde auch schon mal eingeschaltet. Zu der Zeit war man aber trotz der Diagnose der Meinung, dass ich ganz normal über 6 Stunden arbeiten gehen könne, obwohl ich ja selbst zu dem Zeitpunkt schon gemerkt habe, dass dies eben nicht möglich ist. Und das fasziniert mich immer so sehr, dass eine andere Person besser wissen will zu was ich im Stande bin und zu was nicht. Aber gut, ich danke dir trotzdem nochmal.

  • 1) Arbeitgebervermittler sind nicht dazu da, Maßnahmen für Arbeitslose zu besetzen. Das ist Aufgabe der normalen Vermittler. Das einzige Interesse des, AGS ist es, ein Stellenangebot des von ihnen betreuten Arbeitgeber mit einem passenden Arbeitnehmer zu besetzen.

    2) Eigendiagnosen und - feststellungen haben tatsächlich keinen Wert. Es ist nunmal so, dass Erwerbsfähigkeit mittels ärztlicher Gutachten festgestellt wird, sei es nun ein von der Agentur für Arbeit oder von der Rentenversicherung Beauftragter. Soweit du dich trotz festgestellte Erwerbsfähigkeit gesundheitlich nicht dazu in der Lage fühlst, helfen vielleicht Maßnahmen der Rehabilitation, die du jederzeit beantragen kannst.

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