Umzug in eine neue Stadt und Erstausstattung

  • Hallo liebe Leute,

    Ich bin neu hier und grüße euch.

    Ich hätte eine Frage an die community und an die erfahrenen unter euch.

    Folgende Ausgangssituation :

    Ich wohne wieder bei meiner Familie ( wieso weshalb lange Geschichte) jedenfalls würde ich gerne den Ort hier komplett verlassen und es ist eine Notsituation, meine Familie und ich verstehen uns gar nicht mehr und es ist einfach nur noch toxisch. Jede Minute zählt, ansonsten werde ich noch psychisch krank. Ich habe das dem jobcenter auch erzählt aber die helfen da einem nicht. Ich bin mitten in meiner Bildungsmaßnahme und finde auch keine Wohnung in meiner umgebung.

    Die Frage :

    Wie zieht man um in eine andere Stadt bei AlG 2? Bekommt man die Kaution und alles andere bezahlt wenn es um eine andere Stadt geht die 40 50 min entfernt ist? Oder wo muss ich dann den Antrag stellen da wo ich auch wohnen möchte und mich dann auch dort komplett neu vorstellen im jobcenter.

    Sorry wegen der Frage, ich war noch nie in der Situation, dass ich alg2 bezog und umziehen musste.

    Ich freue mich auf eure Antworten. Ich brauche echt einen Tipp wie genau man sowas vorgeht


    Liebe Grüße

  • Verstehe. Vielen dank für deine Antwort. Und was geschiet dann mit dem grundsicherungsbeitrag, das vorher am alten Standort genehmigt wurde? Wird das dann einfach beendet und ich muss einen komplett neuen Antrag im jobcenter der neuen Stadt stellen?

  • Hallo liebe Leute,

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich habe einen Antrag zur Erstausstattung meiner ersten eigenen Wohnung gestellt.

    In meiner zukünftigen Wohnung gibt es nicht einmal eine Küche.

    Das einzige was ich mitbringen werde ist ein Schrank. Alles andere habe ich beantragt.

    Seit 3 Wochen funkstille.. Heute rief ich beim Berater der Abteilung für Wohnung an und er meinte, das sie mir nur eine Sachleistung genehmigen werden. Ist das denn rechtlich überhaupt korrekt? Ich bekomme keinerlei geldleistung und muss angeblich im sozialkaufhaus meine Karte oder was auch immer sie mir geben, dann quasi einlösen. Ich versteh das nicht ganz ob das so stimmt. Es ist nämlich meine erstauszug aus dem Elternhaus, bin 30 Jahre alt und gerade dabei alles für eine bessere Zukunft zu regeln. Hoffe auf eure Hilfe und Unterstützung, da ich mich in der Rechtslage nicht so auskenne.

    Wichtig zu erwähnen wäre hierbei noch mein asthma und hausstaubmilbenallergie, wo ich auf neues Sofa und Bett angewiesen bin, die keimfrei sind und nicht secondhand. Bin mir also nicht so sicher, ob die so recht haben mit den Sachleistungen.

    Liebe Grüße

  • Hallo!

    Bitte nähere Erklärung:

    Ich wohne wieder bei meiner Familie

    In meiner zukünftigen Wohnung gibt

    Es wurde also eine Wohnung gesucht?

    Vom Jobcenter gab es eine Kostenzusage für die neue Wohnung?

    Ich bekomme keinerlei geldleistung und muss angeblich im sozialkaufhaus meine Karte oder was auch immer sie mir geben, dann quasi einlösen.

    Es spricht auch nichts dagegen in einem Sozialkaufhaus einkaufen zu gehen.

    Gruß

  • Ich habe die Wohnung genehmigt bekommen, habe auch keine Einwände gegenüber das sozialkaufhaus. Aber Bett und Sofa gehen leider nicht weil ich schwere asthma und hausstaubmilben allergie habe. Wollte nur wissen ob es da dann Ausnahmen gibt.

    Lg

  • Das mit den Sachleistungen ist korrekt, siehe Urteil des Bundessozialgerichtes:

    Nach der gesetzlichen Systematik hat der Hilfebedürftige nämlich einen gebundenen Rechtsanspruch nur im Hinblick auf das "Ob" und nicht auch auf das "Wie" der Leistungserbringung, denn nach § 23 Abs 3 Satz 5 SGB II steht es im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (gegebenenfalls pauschalierte) Geldleistung erbringt (vgl BSG SozR 4-4200 § 23 Nr 4 RdNr 10; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr 5 RdNr 19).

    Wie sich Milben in einem gebrauchten Bettgestell incl. Lattenrost halten sollen, verstehe ich nicht. Bettdecke etc. kann man waschen. Das wirst du sowieso immer mal müssen, denn du wirst ja nicht jeden Monat neue Möbel/Bettwäsche kaufen können.

    Auch eine Couch bleibt im Laufe der Zeit nicht unverändert und wie neu. Auch hier gibt es Netz Tipps, wie das Einsprühen mit Teebaumöl. Für das Bett gibt es Möglichkeiten der Krankenkassen, siehe Für Allergiker - Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie.

    Auch bei deinen Eltern schläftst du doch nicht in nagelneuen Sachen oder sitzt auf einer monatlich neu beschaffen Couch.

    Warum kannst du eigentlich nicht deine bisherige Schlafstätte mitnehmen?

    Natürlich steht es dir frei, mittels ärztlichem Attest bzgl. der Positionen nachzuverhandeln. Aber viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen.

  • Alles gut danke dir.

    Ich könnte dir jetzt so viel aufzählen und schreiben bezüglich meines jobcenters und welche Leistungen sie schon alles bei mir verfehlt haben, ich musste 3 Jahre kämpfen um überhaupt in eine Maßnahme kommen zu können. Finde es ziemlich unfair weil ich durch eine Krankheit nicht mehr arbeiten konnte und in diese Situation des AlG 2 gerutscht bin, man hat mich danach total veräppelt und 2 Jahre lang durch eine ziemlich negativen Beraterin, mir zustehende Leistungen alle abgesagt bekommen. So dass ich nun wieder erneut misstrauisch bin, denn meine Freundin ist genau so alt wie ich und in der gleichen Situation und bekommt über 2000 Euro für eine erstaustattung, obwohl sie noch nich mal Pläne auf ihrem beruflichen Weg hat. Da bleibt es mir schleierhaft, wo ich eh alles schon fest geplant habe und mitten in der massnahme bin, gar nichts genehmigt bekomme. Danke für deine Antwort trotzdem

  • Wieso bekommst du gar nichts genehmigt? Sachleistungen sind nicht "nichts". Und eine Aufzählung deiner Vorgeschichte ist unnötig, das hat ja nichts damit zu tun, dass das Jobcenter nunmal die Erstausstattung als Sachleistung erbringen darf.

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